Wir übermitteln Ihnen eine weitergehende Information der Österreichischen Ärztekammer zur Verkürzung der Basisausbildung im Ausbildungsstellen-Verwaltungssystem (ASV).
Wir dürfen Sie nunmehr über die Kundmachung und das Inkrafttreten dieser Ärztegesetz-Novelle informieren.
Informationen zur Verkürzung der Basisausbildung bzw. Update zur KPJ-Anrechnung finden Sie hier. >>
Die Salzburger Ärztekammer legt für das Bundesland einen konkreten Reformbaustein auf den Tisch.
Wir dürfen Sie über die aktuell kundgemachten Novellen folgender ÖÄK-Verordnungen informieren: Sprachprüfungs-Verordnung, Notärztinnen-/Notarztverordnung sowie Spezialisierungsverordnung.
Wir dürfen Sie über die mittlerweile kundgemachte 4. Novelle der Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) informieren.
Es wurde nunmehr in § 235 Abs. 3 ÄrzteG 1998 gesetzlich klargestellt (BGBl. I. Nr. 21/2024), dass sämtliche Ausbildungen sowie Additivfächer gemäß der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 bis längstens 30.06.2030 abzuschließen sind. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Im Zuge der Gesundheitsreform (Finanzausgleich) und des Vereinbarungsumsetzungsgesetzes 2024 wurde auch eine Ärztegesetz-Novelle beschlossen, die eine Änderung des Ärzteschlüssels bei der Bewilligung von Ausbildungsstellen vorsieht.
Die Österreichische Ärztekammer hat darüber informiert, dass eine Absolvierung einer Ausbildung nach AÄO 2006 (Allgemeinmedizin, Sonderfachausbildung, Additivfach-Ausbildung) nach Akkordierung mit dem Bundesministerium für Gesundheit befristet möglich ist. In einer vom Bundesministerium avisierten…
Auf Basis der Ärztegesetz-Novelle 2022 hat der Minister nunmehr die 3. Novelle der ÄAO 2015 kundgemacht, nach der nunmehr die Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien für Fachärztinnen und Fachärzte kann sowohl in der Sonderfach-Grundausbildung als auch in der…