Sie planen eine Vertretung in Ihrer Ordination oder möchten als Vertreter*in tätig werden? Auf dieser Seite finden Sie alle wesentlichen Informationen zu rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, zur Honorarvereinbarung sowie zu den kassenrechtlichen Vorgaben. Wichtig: Eine Vertretung erfordert bestimmte berufliche Voraussetzungen und sollte vertraglich klar geregelt sein. Ein Muster für eine schriftliche Vereinbarung steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Die Rahmenbedingungen sollten vorab in einer Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Ein unverbindliches Muster finden Sie im Downloadbereich.
Das Honorar ist zwischen VertreterIn und OrdinationsinhaberIn einvernehmlich zu vereinbaren. Um der Freiberuflichkeit Rechnung zu tragen, ist eine Umsatzbeteiligung empfehlenswert. Steuerrechtlich handelt es sich jedenfalls um Einküfte aus selbständiger Tätigkeit d.h. Einkommenssteuer und SV-Beiträge sind selbständig abzuführen.
OrdinationsinhaberInnen verrechnen Leistungen, die von VerterterInnen erbracht wurden. Für ÖGK-VertragsärztInnen gebührt ein Zuschlag über die Pos. 051, im Falle der Vertretung in der eigenen Ordinaiton. VertreterInnen können bei ÖGK-VertragsärztInnen Punkte für die Reihung sammeln (siehe Formular unter Downloads).
Die Gesamtverträge sehen vor, dass der/die VertragsinhaberIn im Falle einer persönlichen Verhinderung grundsätzlich für eine Vertretung zu sorgen hat.
§ 10 Gesamtvertrag
§ 7 Gesamtvertrag
§ 7 Gesamtvertrag
Einen Artikel zur Unterstützung in der Ordination “Anstellung vs. Praxisvertretung” finden Sie auch in der Ausgabe 11+12/2024 der Salzburger Ärztezeitung med.ium.