Sommerregelung Qualitätskriterien Selbstevaluierung Download QS/Hyg-VO Bericht im med.ium Schilderordnung Aushänge
Zur Entlastung des Verkehrs im besonders belasteten Innenstadtbereich setzt die Stadt Salzburg im Juli und August 2026 Verkehrsbeschränkungen um („Sommerregelung 2026“). Designiertes Ziel ist es, Stau zu reduzieren, die Erreichbarkeit sicherzustellen und Salzburg auch in den Sommermonaten funktionsfähig zu halten.
Umfangreiche Informationen und FAQ finden Sie auf der Infoseite der Stadt Salzburg unter: https://www.stadt-salzburg.at/sommerregelung.
Die geplanten Zufahrtsbeschränkungen sind in der Abbildung der betroffenen Zonen unter Downloads zu finden.
Ausnahmen bestehen insbesondere für PKW mit Kennzeichen S, SL, HA, BGL/BGD/REI/LF, Bewohner*innen mit Hauptwohnsitz in diesen Bezirken, für den berufsbedingten Ziel- und Quellverkehr (z.B. Fahrten zur Arbeitsstätte) und Ladetätigkeit, Hotelgäste und Personen mit Behindertenpass. Die Erreichbarkeit der Krankenhäuser und Parkplätze ist sichergestellt. Entsprechend unserer Anregung wurde nunmehr ausdrücklich eine eigene Ausnahme zum Ziel- und Quellverkehr zur medizinischen Versorgung (nicht Durchzugsverkehr!) in die Verordnung aufgenommen. Demnach ist die Zufahrt zu den betroffenen Arztordinationen für alle Patient*innen uneingeschränkt möglich, wobei hierfür als Nachweis jedenfalls eine Terminbestätigung ausrecht.
Ärzt*innen, die im betroffenen Gebiet eine Ordination führen, können – falls keine andere Ausnahme greift – einerseits für sich selbst eine Niederlassungsbestätigung bei unserer Standesführung anfordern und andererseits den eigenen Angestellten eine Bestätigung ausstellen (unverbindliches Muster siehe unten).
Ärztliche Ordinationen (egal ob Kassen- oder Wahlarztordination) haben den fachspezifischen sowie hygienischen Qualitätsstandards zu entsprechen und unterliegen diesbezüglich einer regelmäßigen Evaluierungspflicht.
Die maßgeblichen Qualitätskriterien ergeben sich aus der Qualitätssicherungsverordnung (QS-VO 2024) samt Anlagen sowie der Hygieneverordnung (Hygiene-V 2014) samt Anlagen. Diese enthalten ein breites Spektrum an Vorgaben, wie z.B. im Hinblick auf die Räumlichkeiten (siehe insb. Anlage 2 zur Hygiene-V zu baulichen Strukturen), die Ausstattung (siehe insb. Anlage 1 Ausstattungslisten nach Sonderfach), die Notfallvorsorge oder die Patientenkommunikation.
Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMed) organisiert wiederkehrend Selbstevaluierungen nach Maßgabe der geltenden Qualitätskriterien. Im Rahmen der Selbstevaluierung muss ein Onlinefragebogen ausgefüllt werden. Die übermittelten Daten werden einer Plausibilitätsprüfung durch die ÖQMed unterzogen und anschließend führt das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) stichprobenartige Validitätsprüfungen anhand von Vor-Ort-Besuchen durch. Werden Mängel festgestellt, wird ein konkreter Mängelbehebungsauftrag erteilt. Bei Nichterfüllung ist eine Disziplinaranzeige zu erstatten.
Für eine detaillierte Beschreibung des Ablaufs, darf auf eine Beschreibung (Kleines 1x1 der Selbstevaluierung) der ÖQMED verwiesen werden.
Auf der Homepage der ÖQMed (www.oeqmed.at) finden Sie weitere nützliche Informationen (z.B. FAQs Hygiene) und Dokumente (z.B. Vorlagen für Hygieneplan, Entsorgungsplan, Notfallplan, Schulungsplan Verhalten im Brandfall oder eine Empfehlung zur Notfallausstattung).
Einen Artikel zu den Neuerungen rund um die Qualitätssicherung finden sie auch in der Ausgabe 7+8/2024 der Salzburger Ärztezeitung med.ium.
Ärzte, die dem Ärztegesetz unterliegen, sind verpflichtet, die Ordinationsstätte durch eine entsprechende äußere Bezeichnung im Sinne eines Ordinationsschildes kenntlich zu machen. Näheres dazu wird in der Schilderordnung geregelt, auch die Werberichtlinie „Arzt und Öffentlichkeit" ist dabei zu beachten.
Für die genauen Regelungen darf auf die Ausführungen unter Arzt & Recht verwiesen werden.
Als Betreiberin oder Betreiber einer Ordination sind Sie verpflichtet, bestimmte Informationen für Patientinnen und Patienten auszuhängen und Ihren Mitarbeitenden zugänglich zu machen. Unser kompakter Leitfaden fasst relevante Aushang- und Informationspflichten übersichtlich zusammen – inklusive hilfreicher Links, rechtlicher Grundlagen und Musterdokumente.