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Der richtige Weg für Patientinnen und Patienten

Wege im Salzburger Gesundheitssystem

In dieser dreiteiligen Filmreihe zeigt die Ärztekammer für Salzburg die Wege im Salzburger Gesundheitssystem für Patientinnen und Patienten auf.

Bei Krankheit und Vorsorge


Wer hilft, wenn ich krank bin? Oder eine Vorsorgeuntersuchung machen will?

Das österreichische Gesundheitswesen ist eines der besten in Europa. Jeder Mensch hat Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Im Krankheitsfall oder wenn es wo zwickt, lassen sich viele Fragen bereits bei einem Gespräch mit dem Hausarzt, am Gesundheitstelefon 1450 oder unter der Nummer des Hausarztnotdienstes 141 – abends und am Wochenende – beantworten.

Ein wichtiger Teil der Grundversorgung ist die Vorsorge. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können uns dabei helfen, lange gesund zu bleiben.

Hausärzte und Fachärztinnen – so behandeln sie Patienten

Hausärzte sichern die Grundversorgung. Fachärztinnen sind für spezielle Fragen da.

Die Bandbreite der medizinischen Behandlungen der Ärztinnen und Ärzte ist vielfältig.

Hausärztinnen und Hausärzte kümmern sich in Einzel- und Gruppenpraxen um die Grundversorgung. 
Die Fachärztinnen und Fachärzte der Sonderfächer bilden die nachfolgende Versorgungsstufe für spezielle Fragestellungen.

Dabei gibt es die Unterscheidung zwischen Kassenarzt und Wahlarzt. Kassenärztinnen und Kassenärzte haben einen Vertrag mit der Krankenkasse, deshalb ist in der Regel dort keine Rechnung fällig.

Wahlärzte haben keinen Vertrag mit der Sozialversicherung. Die Behandlungskosten trägt der Patient selbst, jedoch gibt es eine teilweise Rückerstattung von der Sozialversicherung.

Das bieten Wahlärzte und Wahlärztinnen

Wahlärztinnen und Wahlärzte bieten rasch Termine und betreuen Patienten noch individueller.

Kassenärzte sind im ganzen Bundesland Salzburg wohnortnah tätig und bilden das Rückgrat der medizinischen Versorgung. Kassenärztinnen und Kassenärzte haben größere wirtschaftliche Sicherheit, geraten allerdings durch die Vielzahl der zu betreuenden Patientinnen manchmal an ihre Grenzen.

Wahlärzte bieten grundsätzlich dieselben medizinischen Leistungen. Sie können ihr Arbeitsumfeld und ihre Arbeitsdichte freier gestalten.

Patientinnen und Patienten profitieren bei Wahlärzten von einer individuelleren Betreuung, da diese sich oft mehr Zeit nehmen können. Termine bei Wahlärzten sind häufig rascher verfügbar.

Kassen- und Wahlärzte greifen somit bei der Versorgung ineinander.

Was kostet der Wahlarzt?

  • Der Wahlarzt stellt Ihnen für seine Leistungen eine Privathonorarnote aus, die zunächst von Ihnen selbst zu bezahlen ist. Sie können diese Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung: Sie bekommen bis zu 80 Prozent des Betrages zurück, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält.
  • Viele Wahlärzte bieten ihren Patienten Hilfestellung beim Einreichen der Honorarnote zur Krankenkasse. Nehmen Sie diese Serviceleistung in Anspruch. Scheuen Sie sich auch nicht, Ihren Wahlarzt schon vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.
  • Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, leisten die Kassen keine Kostenrückerstattung. Dazu gehören etwa Impfungen, komplementärmedizinische Leistungen, Atteste, Reiseprophylaxe oder Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein). Diese Leistungen können durch private Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Zusatzversicherung

Mit einer Zusatzversicherung für ambulante Leistungen (private Krankenversicherungen) gibt es die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Krankenkassen und Privathonorar zurückerstattet zu bekommen. Darüber hinaus werden häufig auch Honorare für ärztliche Leistungen von diesen Versicherungen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden (so etwa anerkannte komplementärmedizinische Leistungen wie Akupunktur oder Homöopathie).