Angestellte Ärzte und Wohnsitzärzte müssen einen Krankheitsfall nicht der Ärztekammer mitteilen – denken Sie jedoch bitte an die Kontaktaufnahme zum Dienstgeber!
Sollten Sie für eine bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung eine Bestätigung brauchen, so können Sie die Daten dem Wohlfahrtsfonds übermitteln und erhalten eine Bestätigung Ihrer Meldung zur Vorlage bei der Versicherung.