Krankheitsfall

Wenn ein Arzt oder eine Ärztin krank ist

Was muss ich als Arzt oder Ärztin im Krankheitsfall tun?


Angestellte Ärzte und Wohnsitzärzte müssen einen Krankheitsfall nicht der Ärztekammer mitteilen – denken Sie jedoch bitte an die Kontaktaufnahme zum Dienstgeber!

Tipp:

Sollten Sie für eine bestehende Betriebsunterbrechungsversicherung eine Bestätigung brauchen, so können Sie die Daten dem Wohlfahrtsfonds übermitteln und erhalten eine Bestätigung Ihrer Meldung zur Vorlage bei der Versicherung.