In seltenen Fällen gibt es Missverständnisse und Konflikte bei Arzt-Patienten-Kontakten. Patientinnen und Patienten, die glauben, von Behandlungsfehlern oder medizinischen Zwischenfällen im Spital oder den Ordinationen betroffen zu sein bzw. sich durch eventuelle Kommunikationsmängel nicht korrekt informiert fühlen, können sich an die Schieds- bzw. Schlichtungsstellen der Landesärztekammern wenden.
Schlichtungsstellen dienen dazu, außergerichtlich durch rechtliche und medizinische Prüfung eine einvernehmliche Lösung zu erzielen und somit lange Gerichtsverfahren mit oft hohen Kosten zu vermeiden. Eine unabhängige Schlichtungskommission führt die Prüfung durch. Deren Entscheidung gilt lediglich als Vorschlag an die Betroffenen und ist nicht bindend.
Innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren können Patientinnen und Patienten bzw. die Rechtsnachfolger von Verstorbenen Schadenersatzansprüche geltend machen.