Wahlärzte

Was ist eine Wahlärztin/ein Wahlarzt?

Wahlärzte sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ohne Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse. Der Wahlarzt – das kann ein Allgemeinmediziner ebenso sein wie ein Facharzt – stellt seinen Patienten ein Honorar für seine Leistung aus; die Verrechnung erfolgt zunächst zwischen Arzt und Patient. Bis zu 80 % des jeweiligen Kassentarifes kann sich der Patient aber wieder von der Krankenkasse zurückholen. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann der rückerstattete Betrag noch einmal erhöht werden. Der entscheidende Vorteil der Wahlärzte liegt darin, dass diese sich mehr Zeit für ihre Patienten nehmen können. Die Wahlärzte nehmen mit ihren Leistungen inzwischen eine wichtige Rolle für das gesamte öffentliche Gesundheitssystem ein.

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig, aber möglich – von einem Kassenarzt wie auch von einem anderen Wahlarzt.

Die Vorteile des Wahlarztes

Die Gründe, weshalb Patienten einen Wahlarzt aufsuchen, sind unterschiedlich. Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist der Faktor „Zeit“. Wahlärzte können frei wählen, wie viele Patienten sie behandeln. Sie können sich dadurch mehr Zeit für eine umfassende Diagnose und individuelle Betreuung nehmen. Termine können rasch und flexibel vergeben werden; auch Abendtermine sind möglich. Für den Patienten verkürzt sich dadurch auch die Wartezeit in der Ordination.

Die wahlärztlichen Leistungen

Wahlärzte nehmen in Salzburg vielfältige Aufgaben wahr. Teilweise medizinische Grundversorgungsaufgaben, teilweise einen ergänzenden Versorgungsauftrag zu den Ärzten mit Kassenverträgen. Der Wahlarzt ist in seinen Behandlungsmöglichkeiten flexibel und bietet neben dem üblichen Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung viele Sonderleistungen und alternativ-medizinische Behandlungen, die zu einer effizienten Genesung beitragen. Sie können frei wählen, wie viele Patienten sie behandeln. Sie können sich dadurch mehr Zeit für eine umfassende Diagnose und individuelle Betreuung nehmen. Termine können rasch und flexibel vergeben werden; auch Abendtermine sind möglich. Für den Patienten verkürzt sich dadurch auch die Wartezeit in der Ordination.

Was kostet der Wahlarzt?

Der Wahlarzt stellt Ihnen für seine Leistungen eine Privathonorarnote aus, die zunächst von Ihnen selbst zu bezahlen ist. Sie können diese Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung: Sie bekommen bis zu 80 Prozent des Betrages zurück, den ein Arzt mit Kassenverträgen für dieselbe Leistung erhält.

Viele Wahlärzte bieten ihren Patienten Hilfestellung beim Einreichen der Honorarnote zur Krankenkasse. Nehmen Sie diese Serviceleistung in Anspruch. Scheuen Sie sich auch nicht, Ihren Wahlarzt schon vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen.

Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, leisten die Kassen keine Kostenrückerstattung. Dazu gehören etwa Impfungen, komplementärmedizinische Leistungen, Atteste, Reiseprophylaxe oder Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein). Diese Leistungen können durch private Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Zusatzversicherung

Mit einer Zusatzversicherung für ambulante Leistungen (private Krankenversicherungen) gibt es die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Krankenkassen und Privathonorar zurückerstattet zu bekommen. Darüber hinaus werden häufig auch Honorare für ärztliche Leistungen von diesen Versicherungen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden (so etwa anerkannte komplementärmedizinische Leistungen wie Akupunktur oder Homöopathie).