Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Salzburg ist neben der „staatlichen Pension" das zweite Standbein (standeseigene Vorsorge) für die Pensionssicherung der Salzburger Ärzte und Ärztinnen.
Der Fonds ist ein zweckgebundenes Sondervermögen der Ärztekammer. Aus ihm sind die Versorgungs- und Unterstützungsleistungen zu erbringen.
Mit der Mitgliedschaft zur Ärztekammer Salzburg (bzw. Zahnärztekammer für Salzburg) ist grundsätzlich auch die Mitgliedschaft zum Wohlfahrtsfonds verbunden. Daraus resultiert die Verpflichtung zur Beitragszahlung und das Recht auf Leistungen aus dem Fonds.
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Salzburg wurde im Jahr 1951 gegründet. Damals ist der Aufbau des Wohlfahrtsfonds in einer solidarischen Aktion der Ärzteschaft gelungen. So kann die Versorgung auch der älteren Kollegenschaft übernommen und sichergestellt werden.
Mit dem Wohlfahrtsfonds gibt der Staat der Ärzteschaft per Gesetz die Möglichkeit, eine standeseigene Altersversorgung selbst zu verwalten, selbst zu bestimmen und sie kurzfristig der spezifischen Struktur der Ärzteschaft anzupassen. Ein wesentlicher Vorteil durch die Ärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts (also mit Pflichtmitgliedschaft) besteht u.a. auch darin, dass die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds steuerlich voll absetzbar sind.