Primärversorgungseinheit (PVE) 
 Allgemeine Voraussetzungen: 
- Kernteam bestehend aus mind. 2 Ärztinnen/Ärzten für Allgemeinmedizin bzw. Fachärztinnen/Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde + mind. 1 Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege + erforderliche Ordinationsassistenz
 - Erweitertes Team bestehend aus mind. 2 Berufsgruppen der Gesundheits- und Sozialberufe, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie, Psychotherapie, Ergotherapie, Sozialarbeit, Diätologie, Hebammen, Klinische Psychologie, Mobile Dienste, oder Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
 - Erweiterte Anforderungen/Öffnungszeiten gem. § 4 PrimVG
 - Erweitertes Leistungsspektrum gem. § 5 PrimVG
 - Abbildung im Regionalen Strukturplan Gesundheit bzw. Stellenplan
 
- Optional: „Initiativbewerbung“ durch mindestens zwei Einzelvertragsärzte oder eine Vertragsgruppenpraxis unter Vorlage eines Kurz-Versorgungskonzepts (siehe Antragsformular)
 - Ausschreibung einer PVE (auf der Homepage der ÄKS und ÖGK)
 - Bewerbung an die ÄKS unter Vorlage eines Versorgungskonzepts (Muster)
 - Vorprüfung durch ÄKS und Übermittlung zur Beurteilung an ÖGK
 - Punktereihung der Bewerber anhand des Bewertungsschemas (laut Anlage 1)
 - Invertragnahme im Einvernehmen zwischen Kasse und ÄKS
 
- Primärversorgungszentrum
 Zusammenarbeit an einem Standort als Gruppenpraxis 
- Primärversorgungsnetzwerk
 Verbindung von mehreren Standorten (Einzelordinationen und/oder Gruppenpraxen) über eine Trägerorganisation (z.B. Verein oder GmbH) 
- Vorvertragliche Zusage der ÖGK inkl. Anzeige an Landeshauptmann
 - Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch
 - Eintragung der Gesellschaft in die Ärzteliste
 
- Kontaktunabhängige Grundpauschale je VZÄ pro Quartal:
 Stand 2024 € 18.684 + Zuzahlung aus dem Struktur- und Innovationstopf von € 7.000 - Kontaktabhängige Fallpauschale pro Patient und Quartal:
 Stand 2024 € 36,85
 Fallpauschale inkludiert die Positionen 001, 050, 055, 059, 080, 081 - Einzelleistungen gem. Honorartarif:
 außer in Fallpauschale einberechnete Positionen 
- Kooperation mit bereits vorhandenen Leistungserbringern der bestehenden Sachleistungssysteme und Abrechnung durch diese
 - Anstellung oder freiberufliche Tätigkeit und Abrechnung von Einzelleistungen durch die PVE
 - Bereitstellung durch die PVE und Ersatz der Personalkosten (orientiert am Gehaltsschema der Landesbediensteten)
 
- Förderung im Rahmen des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans 2020 – 2026: 
 
- (Anschub-)Finanzierung aus Mitteln des Salzburger Gesundheitsfonds 
 
Viele weitere hilfreiche Informationen/Unterlagen finden Sie auf der Plattform Primärversorgung.