Mit der Tauglichkeitsuntersuchung beziehungsweise der Feuerwehrtauglichkeit wird die gesundheitliche und körperliche Eignung festegestellt. Der Feuerwehreinsatzdienst ist fallweise sehr belastend, daher braucht es gewisse physische und psychische Mindestanforderungen an die Einsatzkraft. So soll auch das gesundheitliche Einsatzrisiko für die aktive oder zukünftige Einsatzkraft präventiv minimiert werden.
Dies ist sowohl für den allgemeinen Feuerwehreinsatzdienst als auch für Sonderdienste von Bedeutung. Tauglichkeitsuntersuchungen sind bei Aufnahme in den aktiven Feuerwehreinsatzdienst nötig aber auch bei Kontroll-untersuchungen werden Gutachten gefordert. Der Gutachter schließt so weit wie möglich Erkrankungen oder von der Norm abweichenden Körperbefunde aus, welche mit dem aktiven Feuerwehreinsatzdienst nicht vereinbar sind.
Die Tauglichkeit zum Lenken eines Fahrzeugs wird durch das ärztliche Führerscheingutachten festgestellt. Dieses Gutachten erstellen dazu ermächtigte sachverständige Ärztinnen/Ärzte. Sie testen den Gesundheitszustand um die Fahrtauglichkeit zu ermitteln (umgangssprachlich auch Führerscheinuntersuchung genannt). Die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei der ausgewählten Ärztin/dem ausgewählten Arzt in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung).
Bei der Wahl einer Ärztin/eines Arztes sind Sie nicht auf Ihr Bundesland beschränkt. Sie könnten jede Ärztin/jeden Arzt innerhalb Österreichs besuchen. Da es Ihnen aber natürlich auch freisteht, einen Gutachter innerhalb des Bundeslandes zu konsultieren, finden Sie hier eine Liste aller sachverständigen Ärztinnen/sachverständigen Ärzte Salzburgs.