Im Frühjahr 2027 findet wieder eine Wahl in die Ärztekammer für Salzburg statt. Hier finden Sie alle relevanten Informationen und Kundmachungen.
Gewählt wird die Vollversammlung der Ärztekammer für Salzburg, das „Ärzteparlament“. Damit alle Berufsgruppen innerhalb der Ärzteschaft angemessen vertreten sind, wird in vier verschiedenen Wählergruppen („Wahlkörpern“) gewählt und die Mandate nach dem Verhältnis der Anzahl der zugehörigen Kammermitglieder auf diese aufgeteilt.
In der Ärztekammer für Salzburg gibt es folgende Wahlkörper:
Kurie der angestellten Ärztinnen/Ärzte:
1. Sektion der zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärztinnen/Ärzte
2. Sektion der Turnusärztinnen/Turnusärzte (alle Ärztinnen/Ärzte in Ausbildung)
Kurie der niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte:
3. Sektion der Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin, Fachärztinnen/Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin und approbierten Ärztinnen/Ärzte
4. Sektion der Fachärztinnen/Fachärzte (der anderen Sonderfächer)
Aktiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Ärztekammer für Salzburg zum Tag der Wahlausschreibung („Stichtag“) im jeweiligen Wahlkörper. Eine Information bezüglich Ihrer aktuellen Wahlkörperzugehörigkeit erhalten Sie im September 2026. Sollte sich Ihre Berufstätigkeit nicht eindeutig auf eine Kurie bzw. Sektion beschränken, kommt Ihnen möglicherweise ein gesetzliches Optionsrecht zu. Diesbezüglich verweisen wir auf die Übersicht zur Kurien- und Sektionszuordnung.
Gewählt werden Listen („wahlwerbende Gruppen“), die Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Ein Persönlichkeitswahlrecht oder Vorzugsstimmen sieht die Wahlordnung nicht vor. Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze bekommt sie in der Vollversammlung. Die Listen, die zur Wahl stehen entnehmen Sie der Kundmachung der Wahlvorschläge. Wahlwerbende Gruppen können ihre Wahlvorschläge schriftlich bis spätestens am 35. Tag vor dem Wahltag bis 12 Uhr beim Vorsitzenden der Wahlkommission einbringen. Die Mitglieder der Wahlkommission finden Sie in der entsprechenden Kundmachung.
Alle Wahlberechtigten erhalten ein Einschreiben an die persönliche Postadresse mit den vollständigen Wahlunterlagen (Infoblatt, Rücksendekuvert, farbiges Wahlkuvert und farbiger, amtlicher Stimmzettel). Sie können Ihre Stimme entweder mittels Briefwahl oder persönlich im Wahllokal abgeben. Bitte beachten Sie den Wahlschluss (siehe Kundmachung der Wahlausschreibung)!
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztekammer-Wahlordnung, aktuelle Fassung.
Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztegesetz 1998, in der aktuellen Fassung.