SALZBURG – Alle Ärztinnen und Ärzte in Salzburg und somit alle Kammermitglieder sind dazu aufgerufen gewesen, an der Ärztekammerwahl 2022 teilzunehmen. Eine hohe Wahlbeteiligung stellt eine adäquate Interessensvertretung auch in Zukunft sicher.
Wer ist wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind alle Ärztinnen und Ärzte in Salzburg, die am Tag der Wahlausschreibung (19.01.2022) in die Ärzteliste als Kammerangehörige der Ärztekammer Salzburg eingetragen sind.
Die Wählerliste (elektronisch und in Papierform) ist das nach Wahlkörpern gegliederte Verzeichnis der wahlberechtigten Personen.
Die Wählerlisten (§26 Ärztekammer-Wahlordnung 2006), ein Abdruck des Ärztegesetzes 1998 und ein Abdruck der Ärztekammer-Wahlordnung 2006 können vom 26.1.2022 bis 8.2.2022 (Montag bis Mittwoch in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr und Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr) in der Ärztekammer für Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg, (Tel.: 0662 871327) eingesehen werden.
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztekammer-Wahlordnung 2006, Fassung vom 19.01.2022
Gesamte Rechtsvorschrift für Ärztegesetz 1998, in der aktuellen Fassung