Die erweiterte Vollversammlung besteht aus den Mitgliedern der Vollversammlung und vier von der Landeszahnärztekammer entsandten Mitgliedern.
Der erweiterten Vollversammlung obliegt:
- die Erlassung eines Satzung des Wohlfahrtsfonds
- die Erlassung einer Wohlfahrtsfondsbeitragsordnung
- die Festlegung der Anzahl der weiteren Mitglieder des Verwaltungsausschusses sowie
- die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag und den Rechnungsabschluss des Wohlfahrtsfond.
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