Die Krankenversicherung im Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg umfasst grundsätzlich immer die Krankenkostenversicherung sowie die Übernahme der Kosten der Sonderklasse.
WICHTIG:
Die Krankenkostenversicherung entfällt, sofern eine gesetzliche Krankenversicherung nachgewiesen werden kann. Für Ärztinnen und Ärzte, die ein Anstellungsverhältnis aufweisen, ist diese Krankenversicherung somit in der Regel obsolet.
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Wohnsitzärztinnen und -ärzte sind über den Wohlfahrtsfonds krankenkostenversichert, sofern keine gesetzliche Versicherung (beispielsweise bei der ÖGK oder SVS) mittels „Opting Out“-Möglichkeit nachgewiesen wird
Die Satzung sieht vor, dass sowohl Mitglied als auch Ehepartner/in und Kind/er von den Versicherungen im Wohlfahrtsfonds erfasst werden. Der Beitritt erfolgt über Anmeldung bzw. Stammdatenübermittlung (Anmeldeformular/Datenerfassungsbogen für Mitglied und Familienangehörige).
Alle Hauptversicherten und mitversicherten Angehörigen ab 16 Jahren haben die Möglichkeit, sich beim Merkur Portal anzumelden und somit Versicherungsdaten und Abrechnungen einzusehen (Detailinformation und Registrierungshilfe).