Eltern-Kind-Pass

Informationen für niedergelassene ÄrztInnen

Der frühere Mutter-Kind-Pass (MKP) heißt seit 1. Jänner 2024 Eltern-Kind-Pass (EKP). Ab 1. Oktober 2026 gilt ein deutlich erweitertes Untersuchungsprogramm, auch für Schwangere und Kinder, die schon einen Pass haben. Die Vereinbarungen mit Ministerium und Dachverband wurden für die elektronische Einführung zu diesem Termin getroffen. Im Juli 2026 hat der Nationalrat den elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) jedoch kurzfristig um ein Jahr verschoben. Das neue Programm startet trotzdem, dokumentiert wird deshalb vorerst im gelben Heft und in einem Zusatzheft.

Ab dem 01.10.2026 gilt österreichweit die Dokumentation im gelben Heft und im Zusatzheft. Ab dem 01.10.2027 muss ausschließlich elektronisch dokumentiert werden. Per Verordnung können einzelne Regionen früher verpflichtet werden (Pilotphasen). Für ab dem 01.03.2028 geborene Kinder gilt ausschließlich der eEKP.

Weiterführende Links

Unter https://www.elternkindpass.gv.at/de betreibt das Bundesministerium eine Webseite für Eltern mit vielen Informationen. Nachfolgend finden Sie noch weitere nützliche Links:


Dokumentation

Die Allgemein- und familienmedizinische Untersuchung ersetzt die bisherige „Interne Untersuchung“. Im Zusatzheft ist aber nur ihr Anamneseteil abgebildet. Den körperlichen Untersuchungsbefund tragen Sie laut Ministerium weiterhin auf der Seite „Interne Untersuchung“ im gelben Heft ein. Das bedeutet: Zusatzhefte werden nicht nur in gynäkologischen, sondern auch in allgemeinmedizinischen und pädiatrischen Ordinationen gebraucht, sofern dort EKP-Betreuung angeboten wird.

Das Zusatzheft kann in Salzburg bei der Elternberatung unter der Telefonnummer 0662-80422887 oder unter elternberatung[at]salzburg.gv.at bestellt werden. 

Nachfolgend finden sie den Eltern-Kind-Pass 2026 sowie das Zusatzheft zum Download:


Gesamtvertrag und Leistungen

In der Schwangerschaft kommen eine allgemein- und familienmedizinische Untersuchung (SSW 14–20, ersetzt die „Interne Untersuchung“), ein Gesundheitsgespräch (SSW 14–20, durch Allgemeinmedizin oder Hebamme), eine zweite Hebammenberatung (SSW 24–34), ein vierter Ultraschall (SSW 35–38) und eine Elternberatung durch Familienberatungsstellen dazu. Neu ist außerdem die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rh-negativen Schwangeren. Erweitert werden das Labor (u. a. oGTT bei erhöhtem Risiko, B-Streptokokken), der zweite Ultraschall (Zervixlänge) und das Hörscreening. Bei den Kindern kommt bei der Kindesuntersuchung 3 eine Erhebung psychosozialer Belastungen dazu, ab der Kindesuntersuchung 3 außerdem ein Beratungsblock zu Themen wie Rauchen, Unfallverhütung, Impfungen und Gewalt.

Die Tarife für Vertragsärzt:innen regelt der neue EKP-Ärzte-Gesamtvertrag zwischen Bundeskurie und Dachverband, gültig ab 1. Oktober 2026. Die bestehenden Hauptleistungen wurden um 20,5% bis 23,3% valorisiert.


Fragebögen zu Belastungen

Beim Gesundheitsgespräch (SSW 14–20), in der Hebammenberatung 2 und bei der Kindesuntersuchung 3 (3.–5. LM) werden psychische Belastungen in zwei Stufen erhoben. Ins Zusatzheft tragen Sie die jeweilige Punktezahl ein. Der ausführlichere Fragebogen (EPDS bzw. GAD-7) wird nur verwendet, wenn die Kurzversion (PHQ-2 bzw. GAD-2) auffällig ist. Das Zusatzheft enthält nur die Felder für die Punkte, nicht die Fragebögen selbst. Damit Sie diese nicht selbst zusammensuchen müssen, stellt die Ärztekammer alle vier Fragebögen als ausfüllbare PDFs zur Verfügung, jeweils zum Selbstausfüllen durch die Patientin und/oder zur Befragung in der Ordination, mit Punktewertung und Hinweisen zur Auswertung. Bitte beachten Sie, dass die ersten beiden Fragen des GAD-2 und GAD-7 identisch sind.

Für Ordinationen inkl. Punkteschema:

Für Patientinnen zum selbst ausfüllen:

Für die Fragestellungen zu psychischen, psychosozialen, sozioökonomischen Belastungen sowie zu Gewalterfahrung stehen zur Unterstützung der Durchführung Leitfragen bzw. die zugehörigen Fragebögen (als Fließtext im pdf) zur Verfügung.