Der Vorstand der Ärztekammer für Salzburg ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Durchführung der vom Gesetz übertragenen Aufgaben und die Durchführung der Beschlüsse der Vollversammlung verantwortlich.
Der Vorstand ist zur Wahrung der gemeinsamen Belange der Ärzteschaft berufen. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht anderen Organen, Kurienversammlungen oder der Vollversammlung vorbehalten sind. Seine Entscheidungen sind die grundsätzlichen Vorgaben für Präsidium und Kammeramt.
Der Vorstand wählt weiters in seiner Eröffnungssitzung aus seiner Mitte den Finanzreferenten. Als Finanzreferent nicht wählbar sind der Präsident und die Kurienobmänner.
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