Dr. Richard BARTA
Stadt Salzburg
Stadt Salzburg
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Kurie der niedergelassenen Ärzte
kooptiert
Dr. Reinhard BITTNER
LKH Salzburg
Kurie der angestellten Ärzte
Kurie der angestellten Ärzte
Kurie der angestellten Ärzte
Dr. Eberhard BRUNNER
Kurie der angestellten Ärzte
Kurie der angestellten Ärzte
Dr. Johanna DOLCIC
Pongau
kooptiert
kooptiert
Präsident Dr. Karl FORSTNER
Kurie der angestellten Ärzte
Kurie der angestellten Ärzte
Vizepräsident MR Dr. Christoph FÜRTHAUER
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Vizepräsident Priv.-Doz. Dr. Jörg HUTTER
Kurie der angestellten Ärzte
Kurie der angestellten Ärzte
Dr. Peter KOWATSCH
kooptiert
Flachgau
Dr. Maximilian Peter KRECU
LKH Salzburg
Kurie der angestellten Ärzte
Kurie der angestellten Ärzte
Kurie der angestellten Ärzte
kooptiert
Dr. Klaus KUBIN, MBA
Radiologie
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Dr. Falko Maximilian LAINER
Lungau
kooptiert
kooptiert
MR Dr. Hans Georg MUSTAFA
Medizinische und Chemische Labordiagnostik
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Kurie der niedergelassenen Ärzte
kooptiert
Dr. Sebastian PAGITSCH
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Prim. Univ.-Prof. Dr. Gerd RASP
Kurie der angestellten Ärzte
Kurie der angestellten Ärzte
Dr. Daniel SITTE
Tennengau
kooptiert
kooptiert
Dr. Richard TÖGEL
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Kurie der niedergelassenen Ärzte
Dr. Matthias Gabriel VAVROVSKY, MBA
Kurie der angestellten Ärzte
Kurie der angestellten Ärzte
Innere Medizin
MR Dr. Barbara VOCKNER, MSc
Pinzgau
kooptiert
kooptiert
Der Vorstand der Ärztekammer für Salzburg ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Durchführung der vom Gesetz übertragenen Aufgaben und die Durchführung der Beschlüsse der Vollversammlung verantwortlich.
Der Vorstand ist zur Wahrung der gemeinsamen Belange der Ärzteschaft berufen. Er ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht anderen Organen, Kurienversammlungen oder der Vollversammlung vorbehalten sind. Seine Entscheidungen sind die grundsätzlichen Vorgaben für Präsidium und Kammeramt.
Aus dem Kreis der weiteren Kammerräte des Vorstandes wird der Finanzreferent bestellt, der somit ebenfalls Vorstandsmitglied ist.
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