Jeder Arzt und jede Ärztin erhält als Nachweis der Eintragung in die Ärzteliste und der damit verbundenen Berufsberechtigung als Arzt oder Ärztin in Österreich einen Scheckkartenausweis.
Für den Antrag (ÖÄK-Datenblatt – liegt bei Ärztekammer auf) benötigen wir von Ihnen:
Der Cardausweis wird Ihnen per Post eingeschrieben zugeschickt. Die Produktion dauert zirka sechs Wochen.
Seit der Ärzteliste-Verordnung vom 30. Juni 2007 werden die Scheckkartenausweise mit neuem Layout ausgestellt. Alte Ausweise nach der Ärzteliste-VO, BGBl 392/1995 idF BGBl I 61/2010, behalten bis zur Neuausstellung ihre Gültigkeit.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ärzteausweises benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Bitte per Post an: Ärztekammer Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg
Bei Beschädigung oder starker Abnutzung Ihres Ärzteausweises benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Bitte per Post an: Ärztekammer Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg