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Internationale Aufgaben der ÖÄK

Eine zentrale Aufgabe der Ärztekammer besteht in der Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber und den Behörden. Der Bereich Internationales vertritt ärztliche Interessen gegenüber den EU-Organen. Es bringt  sich aktiv in den europäischen Meinungsbildungs- und Gesetzgebungsprozess ein, z.B. durch Teilnahme an öffentlichen Konsultationen, Stellungnahmen zu Vorschlägen für europäische Rechtsakte, Kontakte mit dem EU-Parlament und der Europäischen Kommission, etc.

Der Bereich Internationales ist auch für Fragen der Umsetzung des EU-Rechts in Österreich zuständig.

Europäische Institutionen:

Der Bereich Internationales fungiert als Sprachrohr der ÖÄK in jenen internationalen Organisationen, in denen diese Mitglied ist:

  • AEMH - Association Européenne des Médecins des Hôpitaux
  • CPME - Comité Permanent des Médicins Européens
  • FEMS - Fédération Européenne des Médecins Salariés
  • UEMO - Union Européenne des Médecins Omnipraticiens
  • UEMS - Union Européenne des Médecins Spécialistes
  • WMA - World medical association
  • ZEVA - Symposium of Medical Chambers of the Central and Eastern European Countries

Unser Ziel besteht darin, die Aktivitäten dieser Organisationen im Sinne der ÖÄK zu beeinflussen. Dies geschieht durch die Mitwirkung an Arbeitsgruppen, die Verfassung von Stellungnahmen, den schriftlichen und persönlichen Kontakt sowie die aktive Teilnahme an Sitzungen.

Hier finden Sie weitere Details zu den internationalen Ärzteorganisationen.

Die ÖÄK ist die zuständige Behörde für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG, in denen die EU-Konformität der in Österreich absolvierten postgraduellen Ausbildung sowie die disziplinäre Unbescholtenheit migrationswilliger ÄrztInnen bestätigt wird.

Die Ausstellung dieser Bescheinigungen erfolgt durch den Bereich Internationales der Österreichischen Ärztekammer.

§ 1 der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr bestimmt, dass für die Ausstellung von EU-Konformitätsbescheinigungen und für die Ausstellung von Bescheinigen über die disziplinäre Unbescholtenheit durch die ÖÄK Gebühren einzuheben sind.

Sollten Sie in Österreich ausschließlich die ärztliche Grundausbildung (Studium der Humanmedizin) absolviert haben und eine Bescheinigung der EU-Konformität benötigen, ersuchen wir Sie, sich hierfür an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu wenden.

EU-Konformitätsbescheinigungen

Für Bescheinigungen über die EU-Konformität der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharzt/zur Fachärztin gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG ist eine Bearbeitungsgebühr von 43,43 Euro pro Bescheinigung an die ÖÄK zu entrichten.

EU-Konformitätsbescheinigungen sind laut EU-Recht unbegrenzt gültig. In den von der ÖÄK ausgestellten Bescheinigungen über die EU-Konformität der Ausbildung gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG wird auch der disziplinäre Status des betreffenden Arztes/der betreffenden Ärztin bescheinigt, sodass grundsätzlich keine zusätzliche Unbescholtenheitsbescheinigung erforderlich ist. 

Unbescholtenheitsbescheinigungen (Certificate of Good Standing)

Für Bescheinigungen, in denen ausschließlich die disziplinäre Unbescholtenheit des betreffenden Arztes/der betreffenden Ärztin durch die Österreichische Ärztekammer bestätigt wird, ist eine Bearbeitungsgebühr von 24,49 Euro zu entrichten.

Seit 2005 sind auch die Wohlfahrtsfonds in die europäische Koordinierung der Pensions- und Krankenversicherungen eingebunden. Der Bereich Internationales unterstützt die Abwicklung dieser Koordinierung.

Ansprechpartner:

Dr. Felix Wallner
Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Oberösterreich
Tel: +43 732 778371