Das Präsidium ist für die Koordination zwischen der Kurie für angestellte Ärzte und der Kurie für niedergelassene Ärzte, für die Entscheidungskompetenz in dringenden Angelegenheiten sowie die Personalkompetenz zuständig. Die Vertretung der Ärztekammer für Salzburg nach außen ist Aufgabe des Präsidenten Dr. Karl Forstner. Der Präsident wird im Verhinderungsfall durch die Vizepräsidenten in der entsprechenden Reihenfolge vertreten.
Die von den Mitgliedern einer Kurie gewählten Kammerräte bilden die Kurienversammlung. Diese wird erstmals vom Präsidenten einberufen.
Dem Kammervorstand obliegt die Funktion der Regierung und ist für alles zuständig, was nicht durch Gesetz ausdrücklich einem anderen Organ der Ärztekammer als Aufgabe zugewiesen ist. Gewählt wird der Kammervorstand von der Vollversammlung.
Die Vollversammlung der Ärztekammer hat die Funktion des Parlaments und ist zuständig für: die autonome Satzung der Ärztekammer, des Wohlfahrtsfonds, die Höhe der Kammerumlagen und die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds. Die Vollversammlung der Ärztekammer erstellt also die Budgets und Rechnungsabschlüsse der Ärztekammer.