Fortsetzung einer Ausbildung nach AÄO 2006

Ausbildung - Allgemeine Infos & Rundschreiben

Die Österreichische Ärztekammer hat darüber informiert, dass eine Absolvierung einer Ausbildung nach AÄO 2006 (Allgemeinmedizin, Sonderfachausbildung, Additivfach-Ausbildung) nach Akkordierung mit dem Bundesministerium für Gesundheit befristet möglich ist. In einer vom Bundesministerium avisierten Ärztegesetz-Novelle soll künftig vorgesehen werden, dass Personen, die eine Ausbildung gemäß ÄAO 2006 begonnen haben, die praktische Ausbildung bis längstens 31.12.2029 abzuschließen haben. Sofern ein Abschluss bis zu diesem Stichtag (01.01.2030) nicht realisierbar ist, soll die Möglichkeit bestehen, unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit in die ÄAO 2015 überzutreten. Wir ersuchen Sie um Beachtung hinsichtlich der Planung Ihrer Ausbildung.

Alle Infos dazu finden Sie in den FAQs zur ÄAO 2015 der ÖÄK.

Hier finden Sie Aktuelles zur Arztausbildung sowie Rundschreiben.


Für Rückfragen dazu stehen Ihnen Claudia Matzek unter 0662/871327-112 oder matzek[at]aeksbg.at sowie Dr. Johannes Barth unter barth[at]aeksbg.at zur Verfügung.


Betreuung Kammeramt

Dr. Johannes Barth

+43 662 871327

+43 662 871327-10

barth[at]aeksbg.at

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Claudia Matzek

Sekretariat - Präsidium; Terminkoordination, Ärzteausbildung,
Gutachter

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+43 662 871327-10

matzek[at]aeksbg.at

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