Abschluss Ausbildung nach ÄAO 2006

Ausbildung - Allgemeine Infos & Rundschreiben

Es wurde nunmehr in § 235 Abs. 3 ÄrzteG 1998 gesetzlich klargestellt (BGBl. I. Nr. 21/2024), dass sämtliche Ausbildungen sowie Additivfächer gemäß der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 bis längstens 30.06.2030 abzuschließen sind. Diese Frist ist nicht verlängerbar.

Bitte berücksichtigen Sie diesen Umstand bei der weiteren Ausbildungsplanung.

Zitat: "Sämtliche Ausbildungen gemäß Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 sind bis längstens 30. Juni 2030 abzuschließen."


Für Rückfragen dazu steht Ihnen Dr. Johannes Barth unter barth[at]aeksbg.at oder 0662/871327-0 zur Verfügung.


Betreuung Kammeramt

Dr. Johannes Barth

+43 662 871327

+43 662 871327-10

barth[at]aeksbg.at

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Claudia Matzek

Sekretariat - Präsidium; Terminkoordination, Ärzteausbildung,
Gutachter

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+43 662 871327-10

matzek[at]aeksbg.at

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