Grund für die Umstellung waren steigende Kosten der Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen für das Land. Zunächst wollte das Land Salzburg völlig aus der Finanzierung aussteigen. Damit wären sämtliche Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen im kassenärztlichen Bereich gefallen.
Die Ärztekammer/Fachgruppe Dermatologie hat im Laufe des Jahres 2019 einen Kompromiss verhandelt. Ab 2020 wird die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung von der Krankenkasse alle fünf Jahre bezahlt.
Ab sofort wird zwischen präventiver Hautkrebsvorsorge und kurativer Hautkrebsnachsorge unterschieden
Die präventive Hautkrebsvorsorge als Ganzkörperuntersuchung ist für PatientInnen ohne erhöhtes Risiko zwischen dem vollendeten 20. und 80. Lebensjahr alle fünf Jahre möglich.
Für Risikogruppen gelten kürzere Untersuchungsintervalle bei:
- Auftreten von Melanomen in der Familie (Geschwister, Eltern, Kinder): 1 Jahr
- laufender Immunsuppression, die aufgrund von aktuellen Leitlinien häufigere Hautkontrollen benötigen: 1 Jahr
- PatientInnen mit keltischem Hauttyp und mit über 50 dysplastischen Nävi (wird vom behandelten Dermatologe festgestellt): 1 Jahr
- Status post Basaliom oder anderen Formen des weißen Hautkrebses: 2 Jahre
Die kurative Nachsorge gilt für PatientInnen nach Melanom, invasivem Plattenepithelkarzinom oder nach Organtransplantation einmal im Jahr, außer die aktuellen Leitlinien schreiben ein kürzeres Untersuchungsintervall vor.
Sollte zwischen den Intervallen suspekte Hautläsionen auftreten, so können diese auflichtmikroskopisch begutachtet werden, auch wenn den PatientInnen eine Ganzkörperuntersuchung nicht erstattet werden kann. In diesem Fall wäre eine konkrete Zuweisung inklusive Lokalisationen sehr hilfreich.
Zusätzlich wird durch einen Digitalisierungszuschlag die kosten- und zeitaufwändige digitale Auflichtmikroskopie gefördert.
Für die Ärztekammer für Salzburg,
Kurie niedergelassene Ärzte,
Fachgruppenobmann - Haut- und Geschlechtskrankheiten,
Dr. Manfred Fiebiger