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Kundmachungen der Ärztekammer für Salzburg

Coronavirus: Ermäßigung Ihrer Kammerumlage


Freiberufliche Ärzte:


Sollte die aktuelle Situation dazu führen, dass Ihre ärztlichen Einnahmen merklich reduziert sind, so können Sie eine dementsprechende Ermäßigung stellen. Den Antrag mit dem Betreff

„Ermäßigung betreffend Coronavirus“ stellen Sie bitte formlos per E-Mail an folgende Ansprechpartnerinnen:

Bitte legen Sie als Nachweis Ihrer reduzierten Einnahmen eine Bestätigung Ihres Steuerberaters bei. Der Antrag kann jederzeit, auch nachträglich, bis Ende des Jahres gestellt werden.


Ausschließlich angestellte Ärzte:


Da bei reduziertem Bruttoeinkommen auch die Kammerumlage automatisch reduziert wird, ist ein Ermäßigungsansuchen nicht nötig.

Darüber hinaus besteht im Falle einer wirtschaftlichen Notlage aufgrund der Corona-Krise die Möglichkeit, eine Stundung der gesamten Kammerumlage zu stellen.