Durch das e-Rezept wurde das Papierrezept abgelöst. Die Einlösung eines solchen Rezepts erfolgt entweder über e-Card, e-Rezept Code oder der e-Rezept ID. Kassenrezepte, Suchtgiftrezepte (ausgenommen Substitutionstherapie) und Privatrezepte können als e-Rezepte ausgestellt werden. Auch WahlärztInnen können e-Rezepte ausstellen, sofern sie über einen Rezepturrechtsvertrag und einen e-card Anschluss verfügen.
e-Card System und Rezepturrechtsvertrag sind Voraussetzung
das e-Rezept wird i.d.R. über ein Modul in der Arzt-Software erstellt
über die e‑card Web-Oberfläche können e‑Rezepte erstellt oder Blankoformulare zur Ausstellung von Kassenrezepten heruntergeladen werden
automatischer Eintrag in die e-Medikation (sofern kein Opt-out bei ELGA und Kontaktbestätigung durch Konsultation) über Software möglich
bei Suchtgiftrezepten wurde die Vignette durch ein digitales Kennzeichen ersetzt (nicht bei Substiutionstherapie)
von allen VertragsärztInnen sowie WahlärztInnen mit Rezepturrecht und e‑card Ausstattung verpflichtend zu verwenden
ein Ausdruck des e-Rezepts erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der PatientInnen
Seit November 2023 können Privatrezepte als e-Rezept ausgestellt werden (i.d.R. über ein kostenpflichtiges Update bzw. Modul des Software-Herstellers). Auch die e‑card Web-Oberfläche kann zur Ausstellung von Privatrezepten als e‑Rezept genutzt werden. Voraussetzung ist ein aufrechter Sozialversicherungsanspruch, der sich auch mit den Rezepturrechtsverträgen des Arztes/der Ärztin deckt. Es kann also nur für jene PatientInnen ein Privatrezept als e-Rezept ausgestellt werden, für die auch ein Kassenrezept möglich wäre. Privatrezepte dürfen aber niemals auf e‑Rezept Blankoformularen ausgestellt werden!
Die e-Medikation ist eine Anwendung der ELGA (elektronische Gesundheitsakte) und wird von der ELGA GmbH entwickelt. Mit der e-Medikation wird versucht eine Übersicht über veordnete Heilmittel zu schaffen und Mehrfachverschreibungen und Wechselwirkungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Das e-Rezept ist eine Anwendung des e-Card Systems und wird von der Sozialversicherung entwickelt. Es ist die digitale Ablöse des Papierrezepts und soll zu einer Vereinfachung von Prozessen führen.
Die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. (SVC) ist der Betreiber des e-Card Systems und damit auch verantwortlich für das e-Rezept. Sie selbst steht im Eigentum des Dachverband der Sozialversicherungsträger (alleiniger Gesellschafter der SVC).
Unter chipkarte.at betreibt die SVC ein umfassendes Portal mit vielen Informationen. Nachfolgend finden Sie eine Sammlung nützlicher Links:
Bei Fragen zum e-Rezept bzw. im Falle von technischen Problemen steht die e-Card Serviceline zur Verfügung.
Bei Fragen zu Ihrer Arzt-Software wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Software-Hersteller.