Neben allgemeinen Anforderungen für Unternehmensgründungen sind bei ärztlichen Ordinationen zusätzliche Formalitäten und Abläufe zu beachten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte sowie weiterführende Links zu den entsprechenden Seiten auf unserer Homepage.
Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kammeramts oder Wahlarztreferent Dr. Michael Sigmund zur Verfügung.
Die Eröffnung einer Niederlassung muss der Ärztekammer für Salzburg bekanntgegeben werden, dafür verwenden Sie bitte das Ordinationseröffnungsformular. In Österreich können maximal zwei Ordinationen gleichzeitig betrieben werden. Sollte neben der Niederlassung eine Anstellung bestehen, braucht es das Einverständnis des Dienstgebers. Zwingend erforderlich ist auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von zwei Millionen Euro für jeden Versicherungsfall).
Bei bestimmten Leistungen muss ein Prozess zur Anerkennung bzw. zur Berechtigung durchlaufen werden. Dies ist nötig, da die Krankenversicherungsträger sonst keine Kostenerstattung an Ihre PatientInnen leisten würden. Betroffen sind Sonographien, Endoskopien, Echokardiographien. Für die Ergometrie, das Langzeit-EKG und das 24-Std.-Blutdruckmonitoring sind zumindest Gerätemeldungen an die Träger erforderlich.
Alle Unterlagen und Formulare dazu finden Sie nachfolgend unter Downloads (Übermittlung an knae[at]aeksbg.at).
Durch das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) werden unter bestimmten Voraussetzungen sowohl Neugründungen als auch entgeltliche oder unentgeltliche Betriebsübertragungen von diversen Abgaben, Gebühren und Beiträgen befreit. Für neugegründete Ordinationen (keine Praxisübernahmen!) ist vor allem die teilweise Entlastung bei den Lohnnebenkosten im ersten Praxisjahr (Kalendermonat der Neugründung und die darauffolgenden 11 Monate) von Relevanz.
Um sicherzustellen, dass Ihre Anfrage bzw. Ihr Anliegen personenunabhängig bearbeitet wird, verwenden Sie unser allgemeines Postfach knae[at]aeksbg.at.