Beiträge

Die Beiträge zum Wohlfahrtsfonds sind durch das Ärztegesetz, die Satzung und die Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Salzburg bestimmt. Diese Beiträge sind Pflichtbeiträge und daher voll steuerlich verwertbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von den Beiträgen erfolgen.

Die Wohlfahrtsfondsbeiträge gliedern sich in die Beiträge für Versorgungsleistungen und in die Beiträge für Unterstützungsleistungen.


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