Präsident Dr. Matthias Vavrovsky und Vizepräsident Dr. Christoph Fürthauer, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte, erklären im Interview, warum ein Rezept noch keine Versorgung ist, wo Telemedizin hingehört und woran sich das Projekt messen lassen muss.
Herr Präsident, die Apothekerkammer verweist auf positive Erfahrungen mit telemedizinischen Beratungen in Apotheken. Warum sehen Sie dieses Modell so kritisch?
Vavrovsky: „Weil die Reihenfolge nicht stimmt. In der Medizin steht am Anfang die ärztliche Untersuchung und Entscheidung, und daraus folgt, ob jemand ein Medikament braucht. Bei doc@Apo ist es umgekehrt. Die Apotheke holt sich die Ärztin an den Bildschirm, organisiert das Gespräch in ihren Räumen, und das Rezept wird gleich dort eingelöst. Der Arzt wird zum Bestandteil eines Abgabevorgangs. Das ist etwas anderes als ein Arzt, der seinen Patienten untersucht, kennt und für die ganze Behandlung die Verantwortung trägt, auch dort, wo er ein Medikament selbst abgibt. Im ersten Pilotprojekt in Wien und Oberösterreich endeten 94 Prozent der Gespräche mit einer Verordnung. Diese Zahl hat die Apothekerkammer selbst präsentiert, und sie zeigt, was in diesem Modell als Erfolg gilt.“
(Anmerkung der Redaktion: Die genannten 94 Prozent stammen aus der Begleitstudie zum Pilotprojekt „ApoDoc“ in Wien und Oberösterreich. Laut Österreichischer Apothekerkammer wurde bei 94 Prozent der insgesamt 481 Videokonsultationen zwischen Februar und Juni 2026 eine Medikation per e-Rezept verordnet oder angepasst. Für das Salzburger Projekt liegen noch keine Zahlen vor.)
Was macht aus Ihrer Sicht den entscheidenden Unterschied zwischen einer ärztlichen Behandlung und diesem Angebot in der Apotheke?
Vavrovsky: „Für die Menschen ist in so einer Situation entscheidend, ob sie als Patient wahrgenommen werden, wie beim Arzt, oder als Kunde, wie in der Apotheke. Ein Kunde bekommt ein Produkt, und damit ist die Sache erledigt. Ein Patient bekommt eine Untersuchung, eine Diagnose und eine Entscheidung, auch die, dass er gar kein Medikament braucht. Beim Arzt endet die Verantwortung nicht mit dem Kauf eines Medikaments.“
Herr Dr. Fürthauer, Sie vertreten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Auch bei diesem Modell berät ein Arzt. Wo liegt das Problem?
Fürthauer: „Eine ärztliche Leistung ist kein Produkt, das man sich irgendwo zukauft. Medizinische Zusammenhänge sind meistens komplexer, als sie sich in einem Beratungszimmer am Bildschirm abbilden lassen. Zu einer Behandlung gehören die Untersuchung, das Gespräch, die Lebenssituation des Patienten und die nächsten Schritte. Vieles davon geht in diesem Setting verloren und es mangelt in diesem Projekt an Verbindlichkeit in der Patienten-Arzt-Beziehung. Das erklärte Ziel des Modells lautet, dass niemand die Apotheke unversorgt verlässt, und versorgt heißt dort mit Medikament. Eine begründete ärztliche Entscheidung lautet aber oft, dass es kein Medikament braucht, sondern Beobachtung und eventuell eine Kontrolle in der Ordination. Für diese Antwort ist in diesem Modell kein Platz.“
Die Betreiber argumentieren, dass mit diesem Angebot Versorgungslücken außerhalb der regulären Ordinationszeiten geschlossen werden können. Ist das nicht ein Vorteil für die Bevölkerung?
Fürthauer: „Wer dieses Angebot damit begründet, dass es an Randzeiten keine ärztliche Versorgung gebe, sagt etwas Falsches. In Salzburg gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst mit über 200.000 Patientenkontakten, den hausärztlichen Bereitschaftsdienst, den Ärztenotdienst 141, die Gesundheitsberatung 1450 und mittlerweile eine hohe Dichte an Primärversorgungseinheiten mit verlängerten Öffnungszeiten. In 19 Dienstbereichen über das gesamte Bundesland ist jeden Freitag von zumindest 17 – 19 Uhr und samstags mindestens von 10 – 11 Uhr fix geöffnet. Für medizinische Fälle ist in Salzburg immer eine Hausärztin, ein Hausarzt erreichbar. Wer so tut, als wäre das nicht so, nimmt die Hausärztinnen und Hausärzte nicht ernst, die diese Dienste nachts, an Feiertagen und am Wochenende leisten. Das ist nicht wertschätzend. Wo es tatsächlich - selten, aber doch - hakt, nämlich bei Patienten, die am Freitag mit einem Arztbrief, aber ohne Rezept aus dem Spital entlassen werden, braucht es keinen Videoarzt in der Apotheke, sondern ein Rezept bei der Entlassung. Das lösen wir gemeinsam mit den Spitälern. Und wenn jemand an Randzeiten eine ärztliche Videokonsultation will, dann gehört sie in den Bereitschaftsdienst, erbracht von Salzburger Ärztinnen und Ärzten, mit einem Rezept, das in jeder Apotheke eingelöst werden kann.“
Herr Präsident, lehnen Sie damit die Telemedizin grundsätzlich ab?
Vavrovsky: „Nein. Telemedizin ist ein gutes Werkzeug, wenn sie in ein Behandlungsverhältnis eingebettet ist, in der Ordination, im Spital oder im Bereitschaftsdienst, und wenn Befund und Entscheidung bei der Hausärztin oder beim Hausarzt ankommen. Sie gehört nicht in ein Beratungszimmer, an dessen Ausgang die Kassa steht.“
Das Pilotprojekt wird aus der Digitalisierungsförderung des Landes unterstützt. Wie beurteilen Sie den Einsatz öffentlicher Mittel dafür?
Vavrovsky: „Das Projekt wurde aus der Digitalisierungsförderung des Landes für das Gesundheitswesen mit 90.000 Euro unterstützt, ein Gremium hat es als förderwürdig eingestuft. Ich werfe das niemandem vor. Aber es ist ein gutes Beispiel für die Frage, die bei jedem Digitalisierungsprojekt am Anfang stehen muss, nämlich mit welchem Aufwand welcher Effekt erreicht wird. Digitalisierung ist kein Zweck für sich. Sie hat nur dann einen Sinn, wenn sie die Versorgung verbessert. Die Förderrichtlinie des Landes sagt das selbst, ihr Ziel ist ein qualitativ hochwertiges und flächendeckendes Versorgungssystem. Genau daran muss sich dieses Projekt messen lassen, im Vergleich zu dem, was es an Randzeiten schon gibt. Deshalb braucht es eine Evaluation, die diesen Namen verdient, mit einer Vergleichsgruppe aus Bereitschaftsdienst und Primärversorgung, einer unabhängigen Stelle und klaren Fragen. Wie viele Patienten stellen sich innerhalb von zwei Wochen doch beim Arzt oder in der Ambulanz vor, wie hoch ist die Antibiotikaquote, was kostet eine Konsultation wirklich. Bevor diese Antworten vorliegen, darf es keine Verlängerung und keine Überführung in die Regelfinanzierung geben.“
„Für die Menschen ist entscheidend, ob sie als Patient wahrgenommen werden, wie beim Arzt, oder als Kunde, wie in der Apotheke. Beim Arzt endet die Verantwortung nicht mit dem Kauf eines Medikaments.“
(Dr. Matthias Vavrovsky, Präsident der Ärztekammer für Salzburg)
„Für medizinische Fälle ist in Salzburg immer ein Hausarzt erreichbar. Wer so tut, als wäre das nicht so, nimmt die Hausärztinnen und Hausärzte nicht ernst.“
(Dr. Christoph Fürthauer, Vizepräsident und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte)