Diagnosecodierung: Testphase offenbart erhebliche fachliche und technische Mängel

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Die Rückmeldungen aus der Probephase zur verpflichtenden ICD-10-Diagnosecodierung im extramuralen Bereich zeichnen ein klares Bild: Die derzeitige Umsetzung wird von vielen Ärztinnen und Ärzten als administrativ geprägt wahrgenommen – ein erkennbarer medizinischer Mehrwert für die Patientenversorgung wird nicht gesehen.

Medizinische Realität wird nicht abgebildet

Statt einer differenzierten ärztlichen Diagnosesprache entsteht der Eindruck einer formalen Codierpflicht mit begrenzter klinischer Aussagekraft.

Fachliche Unschärfen und Abweichungen vom offiziellen ICD-10

Exemplarisch wurde die Codierung von G93.3 (ME/CFS) genannt, die  dann lediglich als „chronisches Müdigkeitssyndrom“ geführt wird. Diese Verkürzung entspricht nicht der fachlich korrekten Nomenklatur und verdeutlicht die Problematik einer vereinfachenden Implementierung.

Die Ärzteschaft befürchtet dadurch langfristig einen Verlust an diagnostischer Genauigkeit sowie eine Schwächung des fachlichen Austausches.

Auch technische Umsetzung nicht praxistauglich

Neben fachlichen Aspekten werden erhebliche technische Probleme berichtet:

  • In mehreren Ordinationssoftwares ist die Codierung nicht oder nur eingeschränkt funktionsfähig.
  • Such- und Vorschlagslogiken liefern unzuverlässige Ergebnisse.
  • Diagnosen sind schwer auffindbar.

Der Ordinationsablauf wird verlangsamt

Bereits ein geringer zusätzlicher Zeitaufwand pro Patientenkontakt führt bei hohem Patientendurchsatz zu einer relevanten Mehrbelastung. Zeit, die für administrative Prozesse verwendet wird, fehlt in der unmittelbaren Patientenbetreuung.

Kostenintensive Zusatzmodule nicht gesetzlich vorgeschrieben

Gesetzlich gefordert ist die strukturierte Übermittlung eines ICD-10-Codes. Dennoch bieten einzelne Softwareanbieter kostenpflichtige Zusatzmodule zur Umsetzung der Verpflichtung an.

Viele Kolleginnen und Kollegen bewerten diese Entwicklung als sachlich nicht gerechtfertigt und standespolitisch problematisch.

Unsicherheit bei Abrechnung und Haftung

Zusätzlich besteht erhebliche Unsicherheit hinsichtlich:

  • Abrechnungsmodalitäten
  • möglichen haftungsrechtlichen Konsequenzen

Hier wird eine klare und transparente Information erwartet.

Klare Erwartung an die Standesvertretung

Die Rückmeldungen richten eine deutliche Erwartung an die Ärztekammer:

Gefordert werden

  • eine klare Positionierung der Ärztekammer gegen Daten ohne Mehrwert (praxistauglich)
  • transparente Information,
  • Einsatz für eine kostenfreie Basislösung zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht,
  • sowie aktive Gespräche mit dem Gesundheitsministerium und den Softwareanbietern.

Ziel muss eine fachlich korrekte, praxistaugliche und nicht kostenverlagernde Umsetzung sein.

Die Ärztekammer setzt auf konstruktive Gespräche mit dem Gesundheitsministerium und fordert eine Überarbeitung der aktuellen Ausgestaltung im Sinne der Versorgungsrealität.

Denn Dokumentation darf kein Selbstzweck sein – sie muss der Medizin dienen und nicht umgekehrt.