Das Publikumsinteresse war groß und der Saal bis auf den letzten Platz besetzt. Die Expertinnen und Experten beleuchteten aus unterschiedlichen Perspektiven die Wichtigkeit, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt nicht nur den eigenen Willen für den Ernstfall, sondern entlastet insbesondere auch die Angehörigen von schweren Entscheidungen. Zudem wurde betont, dass klare Regelungen auch dem medizinischen Personal wichtige rechtliche Sicherheit bieten.
Um den größtmöglichen Gestaltungsspielraum zu wahren, empfahlen die Expertinnen und Experten eine Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. In diesem Fall fungiert die bevollmächtigte Person als Sprachrohr in der Kommunikation mit dem ärztlichen Personal und stellt sicher, dass die Patientenverfügung im Sinne der verfassenden Person interpretiert und umgesetzt wird. Die wesentlichen Unterschiede und notwendigen Schritte zur Errichtung der beiden Dokumente wurden anschaulich dargelegt und anhand von Fragen aus dem Publikum anschließend auf einzelne Aspekte näher eingegangen.
Zur Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion: https://archiv.yourvideo.tv/watch/?v=6ae657e2591a