Info zur 2. Novelle der Ausbildungsordnung (ÄAO 2015)

Ausbildung - Allgemeine Infos & Rundschreiben

Der Bundesministers für Gesundheit hat die 2. Novelle der ÄAO 2015 kundgemacht (BGBl II Nr. 2022/49).

Wir informieren insbesondere zu folgende Änderungen:

  • die unbefristete AusbiIdungsmögIichkeit im Sonderfach Innere Medizin und Angiologie
  • die Erweiterung des Durchrechnungszeitraums für Nacht,- Wochenend- und Feiertagsdienste auf 9 Monate
  • eine spezielle MangeIfachbestimmung für das Sonderfach Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • die Absolvierung von zwei verpflichtenden Modulen im Sonderfach Orthopädie und Traumatologie sowie von einem im Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin.

Sollten Sie Fragen zur vorliegenden ÄAO-Novelle haben, steht Ihnen im Kammeramt unser Mitarbeiter Dr. Barth zur Verfügung:


Betreuung Kammeramt

Dr. Johannes Barth

+43 662 871327

+43 662 871327-10

barth[at]aeksbg.at

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Claudia Matzek

Sekretariat - Präsidium; Terminkoordination, Ärzteausbildung,
Gutachter

+43 662 871327-112

+43 662 871327-10

matzek[at]aeksbg.at

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