Wir dürfen Sie über die aktuell kundgemachten Novellen folgender ÖÄK-Verordnungen informieren: Sprachprüfungs-Verordnung, Notärztinnen-/Notarztverordnung sowie Spezialisierungsverordnung.
Wir dürfen Sie über die mittlerweile kundgemachte 4. Novelle der Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) informieren.
Es wurde nunmehr in § 235 Abs. 3 ÄrzteG 1998 gesetzlich klargestellt (BGBl. I. Nr. 21/2024), dass sämtliche Ausbildungen sowie Additivfächer gemäß der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 bis längstens 30.06.2030 abzuschließen sind. Diese Frist ist nicht verlängerbar.
Im Zuge der Gesundheitsreform (Finanzausgleich) und des Vereinbarungsumsetzungsgesetzes 2024 wurde auch eine Ärztegesetz-Novelle beschlossen, die eine Änderung des Ärzteschlüssels bei der Bewilligung von Ausbildungsstellen vorsieht.
Die Österreichische Ärztekammer hat darüber informiert, dass eine Absolvierung einer Ausbildung nach AÄO 2006 (Allgemeinmedizin, Sonderfachausbildung, Additivfach-Ausbildung) nach Akkordierung mit dem Bundesministerium für Gesundheit befristet möglich ist. In einer vom Bundesministerium avisierten…
Auf Basis der Ärztegesetz-Novelle 2022 hat der Minister nunmehr die 3. Novelle der ÄAO 2015 kundgemacht, nach der nunmehr die Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien für Fachärztinnen und Fachärzte kann sowohl in der Sonderfach-Grundausbildung als auch in der…
Ende Februar (27.02.2023, BGBl I. Nr. 17/2023) ist die im Dezember beschlossene Ärztegesetz-Novelle 2022 kundgemacht worden und in Kraft getreten. Diese Novelle beinhaltete auch einige Änderungen im Ausbildungsbereich, die bereits weithin bekannt sind und darüber auch vom Land Salzburg bereits…
Auf Grundlage einer Ärztegesetz-Novelle entscheidet künftig für das Bundesland Salzburg das Land Salzburg (Abteilung 9 Gesundheitsressort) über die An- und Aberkennung von Ausbildungsstätten-Bewilligungen und die Festsetzung von Ausbildungsstellen.
Von der Österreichischen Ärztekammer wurde die Antragstellung für das neue Wahlfach Allgemein- und Viszeralchirurgie in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin (nach Abstimmung mit dem Ministerium - BMSGKP) umgesetzt (5. Novelle der KEF-RZ-V).
Der Bundesministers für Gesundheit hat die 2. Novelle der ÄAO 2015 kundgemacht (BGBl II Nr. 2022/49).
Claudia Matzek
Sekretariat - Präsidium; Terminkoordination, Ärzteausbildung,
Gutachter
+43 662 871327-10
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