Die Österreichische Ärztekammer hat darüber informiert, dass eine Absolvierung einer Ausbildung nach AÄO 2006 (Allgemeinmedizin, Sonderfachausbildung, Additivfach-Ausbildung) nach Akkordierung mit dem Bundesministerium für Gesundheit befristet möglich ist. In einer vom Bundesministerium avisierten…
Auf Basis der Ärztegesetz-Novelle 2022 hat der Minister nunmehr die 3. Novelle der ÄAO 2015 kundgemacht, nach der nunmehr die Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und Lehrambulatorien für Fachärztinnen und Fachärzte kann sowohl in der Sonderfach-Grundausbildung als auch in der…
Ende Februar (27.02.2023, BGBl I. Nr. 17/2023) ist die im Dezember beschlossene Ärztegesetz-Novelle 2022 kundgemacht worden und in Kraft getreten. Diese Novelle beinhaltete auch einige Änderungen im Ausbildungsbereich, die bereits weithin bekannt sind und darüber auch vom Land Salzburg bereits…
Auf Grundlage einer Ärztegesetz-Novelle entscheidet künftig für das Bundesland Salzburg das Land Salzburg (Abteilung 9 Gesundheitsressort) über die An- und Aberkennung von Ausbildungsstätten-Bewilligungen und die Festsetzung von Ausbildungsstellen.
Von der Österreichischen Ärztekammer wurde die Antragstellung für das neue Wahlfach Allgemein- und Viszeralchirurgie in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin (nach Abstimmung mit dem Ministerium - BMSGKP) umgesetzt (5. Novelle der KEF-RZ-V).
Der Bundesministers für Gesundheit hat die 2. Novelle der ÄAO 2015 kundgemacht (BGBl II Nr. 2022/49).
Grundsätzlich ist im Ärztegesetz die Rezertifizierung von Ausbildungsstätten und Ausbildungstellen nach 7 Jahren vorgesehen. Die Bewilligungsbescheide enthalten daher auch die Enddaten der Bewilligung (§ 13 a ÄrzteG).
Mehrfach wurde schon über das System der "Ausbildungsstellenverwaltung (ASV)" berichtet, die Darstellung findet sich auch beim Informationspaket (USB-Stick) für Ausbildungsärztinnen und Ausbildungsärzte bei erstmaliger Eintragung in die Salzburger Ärzteliste.
Claudia Matzek
Sekretariat - Präsidium; Terminkoordination, Ärzteausbildung,
Gutachter
+43 662 871327-10
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