Von der Österreichischen Ärztekammer wurde die Antragstellung für das neue Wahlfach Allgemein- und Viszeralchirurgie in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin (nach Abstimmung mit dem Ministerium - BMSGKP) umgesetzt (5. Novelle der KEF-RZ-V).
Der Bundesministers für Gesundheit hat die 2. Novelle der ÄAO 2015 kundgemacht (BGBl II Nr. 2022/49).
Grundsätzlich ist im Ärztegesetz die Rezertifizierung von Ausbildungsstätten und Ausbildungstellen nach 7 Jahren vorgesehen. Die Bewilligungsbescheide enthalten daher auch die Enddaten der Bewilligung (§ 13 a ÄrzteG).
Mehrfach wurde schon über das System der "Ausbildungsstellenverwaltung (ASV)" berichtet, die Darstellung findet sich auch beim Informationspaket (USB-Stick) für Ausbildungsärztinnen und Ausbildungsärzte bei erstmaliger Eintragung in die Salzburger Ärzteliste.
Claudia Matzek
Sekretariat - Präsidium; Terminkoordination, Ärzteausbildung,
Gutachter
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