Land Salzburg hat Verfahren zu Anerkennung von Ausbildungsstätten und Bewilligung von Ausbildungsstellen ab 1.1.2023 übernommen

Ausbildung - Allgemeine Infos & Rundschreiben

Auf Grundlage einer Ärztegesetz-Novelle entscheidet künftig für das Bundesland Salzburg das Land Salzburg (Abteilung 9 Gesundheitsressort) über die An- und Aberkennung von Ausbildungsstätten-Bewilligungen und die Festsetzung von Ausbildungsstellen.

Über diesen Kompetenzverlust haben wir in der Vergangenheit bereits berichtet, leider ist es nicht gelungen, die Zuständigkeit bei der Österreichischen Ärztekammer und den Landesärztekammern zu halten. Siehe im Detail dazu den Artikel aus der Österreichischen Ärztezeitung (PDF Download unten).

Da die ÖÄK nun nicht mehr für das Verfahren zuständig ist, finden sich auch auf der Website der Österreichischen Ärztekammer zur Antragstellung keine Informationen mehr. Die Website des Landes Salzburg ist derzeit noch im Aufbau und wird noch überarbeitet. Das Land Salzburg ist ab 1.1.2023 als Behörde für alle Anträge zuständig (Krankenanstalten, Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen, Lehrambulatorien).

Weitere Informationen zur Anerkennung als Ausbildungsstätte und Online-Antragsfomulare auf der Website des Landes Salzburg.

Sollten Sie aus ärztlicher Sicht Fragen zu den Verfahren haben, steht Ihnen gerne unser Mitarbeiter Dr. Johannes Barth zur Verfügung:

Tel.: 0662/871327-0 oder barth[at]aeksbg.at ​​​​​​


Betreuung Kammeramt

Dr. Johannes Barth

+43 662 871327

+43 662 871327-10

barth[at]aeksbg.at

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Claudia Matzek

Sekretariat - Präsidium; Terminkoordination, Ärzteausbildung,
Gutachter

+43 662 871327-112

+43 662 871327-10

matzek[at]aeksbg.at

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