Ärzteausbildung: Salzburger Ärztekammer fordert verbindlichen Bundesland-Ausbildungsstellenplan

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Die Salzburger Ärztekammer legt für das Bundesland einen konkreten Reformbaustein auf den Tisch.

Salzburg – „Zwölf bis achtzehn Monate, so lange dauert es derzeit, bis Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums in Salzburg die neunmonatige Basisausbildung antreten können – den ersten Abschnitt der postgradualen Facharztausbildung“, erklärt Dr. Matthias Vavrovsky, Präsident der Ärztekammer für Salzburg.

Die Ärztekammer für Salzburg teile die Sorge der Österreichischen Ärztekammer um die ärztliche Ausbildung und legt für das Bundesland einen konkreten Reformbaustein auf den Tisch.

„Die Wartezeiten sind ein klares Warnsignal“, ordnet Präsident Matthias Vavrovsky ein. Zugleich plädiert er für einen differenzierten Blick: „Eine einseitige Erhöhung der Basisausbildungsstellen allein wird das Problem nicht lösen – die Engpässe würden sich dann nur an die nächste Stelle der Ausbildungspipeline verschieben. In die Ausbildung müssen Ressourcen fließen, und das strukturiert. Im Vordergrund muss eine gute Verteilung über alle Fächer, Regionen und Versorgungsebenen stehen.“

Wiederkehrenden Forderungen nach einer Zwangsverpflichtung junger Ärztinnen und Ärzte erteilt Vavrovsky eine deutliche Absage: „Man kann nicht jene verpflichten, die ohnehin arbeiten wollen, denen man aber den Zugang verwehrt. Das ist absurd – und löst kein einziges Problem.“

Konkrete Reformschritte unumgänglich

Einen zentralen Reformansatz skizziert Dr. Reinhard Bittner, Kurienobmann-Stellvertreter der angestellten Ärzte Salzburgs: „Wir brauchen einen verbindlichen Bundesland-Ausbildungsstellenplan für Salzburg, der sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert – differenziert nach Fachrichtungen und Versorgungsregionen. Dabei müssen Faktoren wie Altersstruktur, bevorstehende Pensionierungen sowie veränderte Arbeitszeit- und Berufsmodelle systematisch berücksichtigt werden“, fordert Bittner.

Entscheidend sei eine durchgängige und abgestimmte Planung über sämtliche Ausbildungsstufen hinweg: Von der Zahl der Studienplätze und den zu erwartenden Absolventinnen und Absolventen über die Basisausbildung bis hin zu den Sonderfachausbildungen sowie der neuen Ausbildung in Allgemein- und Familienmedizin einschließlich Lehrpraxis.

„Nur wenn diese Ausbildungsphasen aufeinander abgestimmt sind, können Engpässe nachhaltig vermieden werden“, so Bittner.

„Eine solche Planung darf nicht kurzfristigen Budgetüberlegungen zum Opfer fallen. Ausbildung ist eine strategische Investition in die medizinische Versorgungssicherheit der kommenden Jahrzehnte – nicht ein Bereich für kurzfristige Einsparungen“, betont Bittner.

Neue Ausbildung erfordert Verbindlichkeit

Mit der neuen Allgemein- und Familienmedizin-Ausbildung ab 1. Juni 2026 trete zudem die Lehrpraxis stärker in den Vordergrund. Wenn die Krankenhäuser den wachsenden Ausbildungsbedarf nicht mehr allein stemmen können, wird die Ausbildung im niedergelassenen Bereich immer wichtiger. Eine verbindliche Finanzierung der Lehrpraxis sei zentrale Voraussetzung dafür, dass ärztliche Ausbildung in der Breite gelinge.

Aus der Perspektive der Ausbildungsärztinnen und -ärzte schildert Dr. Maximilian Krecu, Turnusärztereferent der Ärztekammer für Salzburg, was die aktuelle Situation für die Betroffenen bedeutet: „Nach sechs Jahren Studium ein Jahr und länger auf einen Job zu warten, in dieser Zeit jederzeit verfügbar sein zu müssen und eine andere Arbeit kaum aufnehmen zu können - unter diesen Bedingungen wechseln viele ins Ausland, wo der direkte Einstieg in die klinische Ausbildung sofort möglich ist“, so Krecu und meint weiter: „Salzburg verliert damit jedes Jahr Kolleginnen und Kollegen, die hier arbeiten wollten.“

Die Ärztekammer für Salzburg sieht die Herausforderung als real – aber lösbar, wenn jetzt strukturiert und vorausschauend gehandelt wird. Worauf es nun ankomme: Die Gespräche zwischen Land, Trägern und Sozialversicherung müssten jetzt strukturiert geführt werden – nicht in Schlagzeilen, sondern in konkreten und verbindlichen Vereinbarungen.