Patientenverfügung

Die Patientenverfügung dient Patientinnen und Patienten als Vorsorgemechanismus. Sie greift, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen selbst zu fassen und auszudrücken. Dies kann zum Beispiel infolge einer Krankheit der Fall sein.

Im Rahmen einer Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen zur Lebenserhaltung, -verlängerung und Schmerzlinderung Sie ablehnen. Zudem können Sie Ihre Angehörigen und behandelnden Ärzte über Ihre persönliche Einstellung zu Leben, zu Ihrer Gesundheit und Krankheit informieren.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Salzburger Patientenvertretung.