Ärzteausweis

Beantragung und Meldung bei Verlust – was ist zu tun?

Ordentliche Kammermitgliedschaft


Jeder Arzt und jede Ärztin erhält als Nachweis der Eintragung in die Ärzteliste und der damit verbundenen Berufsberechtigung als Arzt oder Ärztin in Österreich einen Scheckkartenausweis.

Für die Beantragung des Ärzteausweises benötigen wir von Ihnen:

  • 1 aktuelles Passfoto
  • Ihre Unterschrift auf dem ÖÄK-Datenblatt (liegt auch in der Ärztekammer auf)

Der Cardausweis wird Ihnen per Post eingeschrieben zugeschickt. Die Produktion dauert zirka sechs Wochen.

Seit der Ärzteliste-Verordnung vom 30. Juni 2007 werden die Scheckkartenausweise mit neuem Layout ausgestellt. Alte Ausweise nach der Ärzteliste-VO, BGBl 392/1995 idF BGBl I 61/2010, behalten bis zur Neuausstellung ihre Gültigkeit.


Verlust/Diebstahl Ihres Ärzteausweises


Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Ärzteausweises benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • die polizeiliche Verlustanzeige (bei Diebstahl) / Verlustmeldung Fundamt bzw. Gemeinde
  • das ausgefüllte Formular "Verlust Ärzteausweis"
  • das ausgefüllte Datenblatt
  • und 1 aktuelles Passfoto

Bitte per Post an: Ärztekammer Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg


Beschädigung Ihres Ärzteausweises


Bei Beschädigung oder starker Abnutzung Ihres Ärzteausweises benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Bitte per Post an: Ärztekammer Salzburg, Faberstraße 10, 5020 Salzburg