Wir dürfen Sie darüber informieren, dass die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung nach derzeitigem Stand mit Ablauf des 30.04.2023 außer Kraft tritt. Dadurch entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer entsprechenden Maske.
Ordinationsbetreibern steht es allerdings frei, auch weiterhin die Maskenpflicht aufrecht zu erhalten.
Mit kollegialen Grüßen
Ihre Ärztekammer Salzburg