Aus für Maskenpflicht ab 1. Mai 2023

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Mit Ende April tritt die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung außer Kraft. Dadurch entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer entsprechenden Maske. Ordinationen steht es frei, auch weiterhin die Maskenpflicht aufrecht zu erhalten.

 

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung nach derzeitigem Stand mit Ablauf des 30.04.2023 außer Kraft tritt. Dadurch entfällt auch die Verpflichtung zum Tragen einer entsprechenden Maske.

Ordinationsbetreibern steht es allerdings frei, auch weiterhin die Maskenpflicht aufrecht zu erhalten.


Mit kollegialen Grüßen

Ihre Ärztekammer Salzburg