Ärztlicher Bildungsbereich: Ende der Fristaussetzung mit Pandemie

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Im Rahmen der aktuellen Ärztegesetz-Novelle 2022, die im Nationalrat bereits beschlossen wurde, wird in Kürze eine wichtige Regelung gestrichen: die Fristaussetzung im ärztlichen Bildungsbereich in Zusammenhang mit der Pandemie.

Streichung im Zuge der Ärztegesetz-Novelle 2022

§ 36b Abs. 4 Ärztegesetz 1998: Fristaussetzung im Zusammenhang mit einer Pandemie

Vorerst hat das für Sie noch keine Auswirkung, aber sobald die Novelle in Kraft tritt (voraussichtlich innerhalb der nächsten Wochen), entfällt folgender Paragraf: 

„Sämtliche Fristen auf Grundlage des Ärztegesetzes 1998 im Zusammenhang mit der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie ärztlichen Berufsausübung werden für die Dauer einer Pandemie ausgesetzt.“

In der Folge werden dann alle DFP-Diplome und notärztlichen Diplome, die zum Zeitpunkt 12.3.2020 (offizieller Beginn COVID-19-Pandemie) und/oder bis zur Kundmachung der Ärztegesetz-Novelle 2022 gültig waren, einmalig um die Zeit der COVID-19-Pandemie (= Zeitraum von 12.3.2020 bis Datum der Kundmachung der Ärztegesetz-Novelle 2022) verlängert. 

Trotz dieser Verlängerungen laufen ab diesem Zeitpunkt wieder bildungsrelevante Fristen, und für Sie ist es wichtig, ab diesem Zeitpunkt wieder mehr Augenmerk auf die Gültigkeit Ihrer Diplome (DFP, Notärztin/Notarzt, Leitende Notärztin/Leitender Notarzt) zu legen. 

Wir werden zeitnah über die nächsten Schritte und den Zeitplan der Umsetzung informieren – mit dem meindfp-Newsletter und www.meindfp.at und www.arztakademie.at. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an support@meindfp.at.


Quelle: arztakademie