Geförderte Medizinstudienplätze sind ein ergänzendes Angebot zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

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Das Innen- und das Verteidigungsministerium sowie die Bundesländer und die Österreichische Gesundheitskasse können ab dem kommenden Studienjahr 85 Medizinstudienplätze mit ausgewählten BewerberInnen belegen. Die Bedingung dafür ist, dass nach erfolgreichem Abschluss in dem jeweiligen Bundesland oder für die jeweilige Institution gearbeitet wird.

Salzburg – Die von der öffentlichen Hand geplanten 85 geförderten Studienplätze sind aus Sicht der Salzburger Ärztekammer als ergänzendes Angebot eine sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Österreich.

„Mit dieser Entscheidung bekommen wir einen Hinweis, dass die Politik das Problem erkannt hat. Es wäre aber verfehlt anzunehmen, dass somit die Ursachen des ärztlichen Versorgungsmangels in unserem Land behoben wären“, so der Kurienobmann der Salzburger SpitalsärztInnen und Vizepräsident der Salzburger Ärztekammer, Priv.-Doz. Dr. Jörg Hutter.

Diese liegen nicht im Auswahlverfahren zum Medizinstudium, sondern in den Arbeits- und Ausbildungsbedingungen beim Berufseinstieg für junge Ärztinnen und Ärzte.

„Die ärztliche Ausbildung unserer jungen Kolleginnen und Kollegen darf nicht in der Spitalsroutine untergehen, sondern braucht Zeit- und Personalressourcen“, so Hutter weiter. „Die jungen Kolleginnen und Kollegen wollen eine gute Ausbildung. Diese steht ihnen auch zu, sonst wandern sie ab.“

„Wenn die geförderten Studienplätze als erster Schritt der Politik  verstanden werden, dann begrüßt die Salzburger Ärztekammer diese Entscheidung“, so Hutter abschließend.