Ausbildungsstellenverwaltung (ASV)

Ausbildung - Allgemeine Infos & Rundschreiben

Mehrfach wurde schon über das System der "Ausbildungsstellenverwaltung (ASV)" berichtet, die Darstellung findet sich auch beim Informationspaket (USB-Stick) für Ausbildungsärztinnen und Ausbildungsärzte bei erstmaliger Eintragung in die Salzburger Ärzteliste.

Was ist die Ausbildungsstellenverwaltung?

Es handelt sich um eine transparente Dokumentation der Ausbildungszeiten, die nach der Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) anrechenbar sind, und bietet den Ärztinnen und Ärzten in Ausbildung die Möglichkeit, via meindfp.at Einsicht in die individuellen Ausbildungsstellenmeldungen zu nehmen. Das Konto dazu bitte auf meindfp.at beantragen, falls nicht schon vorhanden.

Das System ist seit Mitte 2015 online und wird seither umfassend genutzt

Trotzdem wissen viele Kolleginnen und Kollegen bislang wenig von dieser nützlichen Möglichkeit. Wir raten ausdrücklich, in die Ausbildungsstellenmeldungen (personenbezogene Darstellung) Einsicht zu nehmen, um sicher zu gehen, dass man von der Klinik/der Abteilung/dem Ausbildungsstättenträger (Krankenanstalt) korrekt gemeldet worden ist.

Wichtig: Nicht gemeldete Zeiten sind nach Ärztegesetz und ÄAO nicht anrechenbar.

Keine Meldung vorhanden?  Dafür kann es mehrere Gründe geben:

  • Der Arzt besitzt noch keine ÖÄK-Eintragungsnummer (ÖÄK-Arztnummer).
  • Die betreffende Ausbildungsstelle wurde noch nicht von der ÖÄK per Bescheid festgesetzt
  • Der Krankenanstaltenträger ist seiner Meldeverpflichtung noch nicht nachgekommen.

Sollten Sie Fragen zur Besetzung Ihrer Ausbildungsstelle im Bundesland Salzburg haben, wenden Sie sich in der Ärztekammer an:

Ausbildungs-Turnusärzte-Referent Dr. Matthias Vavrovsky zur Bedeutung der ASV:

Die Einführung eines elektronischen Ausbildungsstellenverzeichnisses (ASV) war ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Transparenz in der Ärztekammer. Für Ausbildungsärzte ergeben sich dadurch mehrere Vorteile. Für die Bewerbung können Interessenten die Bandbreite an genehmigten Ausbildungsstellen in einem bestimmten Bundesland, Fach oder an einer Krankenanstalt überblicken. Auch lässt sich eindeutig feststellen ob die Abteilung, für die man sich bewerben möchte, auch alle Bewilligungen der Ausbildung besitzt, die für einen selber von Relevanz sind.

Krankenanstalten sind dazu verpflichtet innerhalb eines Monats Änderungen ihres Ausbildungsstands an die Ärztekammer zu melden. Ausbildungsärzte können über das Online-Fortbildungskonto der Ärztekammer jederzeit Einsicht nehmen und haben so Kontrolle über ihren eigenen derzeitigen Ausbildungsstatus. Versichern sie sich daher, ob sie von ihrem Arbeitgeber auf die richtige Ausbildungsstelle gemeldet wurden und die aktuelle Ausbildungszeit auch zentral registriert wird.

Mit dem ASV ist der Grundstein für eine digitale Dokumentation der Ausbildung gelegt worden. Weitere Entwicklungen wie ein elektronisches Rasterzeugnis und der webbasierten Beantragung von Abschlusszeugnissen sollten folgen.


Betreuung Kammeramt

Dr. Johannes Barth

+43 662 871327

+43 662 871327-10

barth[at]aeksbg.at

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Claudia Matzek

Sekretariat - Präsidium; Terminkoordination, Ärzteausbildung,
Gutachter

+43 662 871327-112

+43 662 871327-10

matzek[at]aeksbg.at

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