Weiterhin Maskenpflicht in Arztordinationen

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Liebe Patientinnen und Patienten, es gilt nach wie vor die FFP2-Maskenpflicht in Ordinationen. Liebe Ärztinnen und Ärzte: für Ihre Arztpraxis finden Sie hier ein Plakat als Download.

Plakat für Ordinationen - FFP2

Plakat für Ordinationen. (Download unten)

Vor Monaten wurden die Regelungen für eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum weitestgehend gelockert. Schnell kann man daher beim Besuch einer ärztlichen Ordinationen vergessen, dass diese nach wie vor nur mit einer FFP2-Maske betreten werden darf. Diese gesetzliche Regelung – gerade jetzt wieder in der nasskalten Jahreszeit – schützt alle Patient*innen und Mitarbeiter*innen vor Infektionen sowie bei unmittelbarem Patientenkontakt gleichermaßen.

Die Salzburger Ärztekammer hält diese Maßnahme für sinnvoll, denn in die ärztlichen Ordinationen kommen auch Menschen, die das Coronavirus unwissentlich bereits in sich tragen können. Tagtäglich werden unzählige Menschen in den Praxen behandelt – daher ist es auch weiterhin besonders wichtig, auf den gegenseitigen Schutz zu achten.

Bitte tragen Sie eine FFP2-Maske korrekt, denn die FFP2-Maske kann nur schützen, wenn sie Mund und Nase bedeckt.

    Die Salzburger Ärztekammer empfiehlt dringend allen Patientinnen und Patienten, sich an diese Maßnahme zu halten: „Diese schützt Sie selbst, unsere Gesundheitseinrichtungen und stellen damit unsere aller Versorgung sicher.“

    Ausnahmen von der Maskenpflicht:

    • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
    • Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen
    • Kann einer Person das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht zugemutet werden, darf sie auch einen einfachen Mund-Nasen-Schutz aufsetzen.

    Plakat für Ordinationen jetzt runterladen!


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