Ärztliche Kooperationsformen

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Neue Serie: Im niedergelassenen Bereich gibt es inzwischen eine Vielzahl an ärztlichen Zusammenarbeitsformen. Wir stellen die unterschiedlichen Praxismodelle vor, die Ärztinnen und Ärzte gemeinsam betreiben und von denen sie profitieren können.

Aus den Kurien

Von Mag. Christoph Schwalb | med.ium 10+11+12/2022 | 4.1.2023

Arbeitserleichterung, mehr Zeit für die Familie und geringere Fixkosten. Gründe, eine Ordination zusammen mit einem Arztkollegen oder einer Arztkollegin zu betreiben, gibt es viele. Gerade Jungärzte und Jungärztinnen legen heutzutage vermehrt Wert auf eine „Work-Family-Balance“. Gleichzeitig wünschen sie sich aber auch jemanden, von dessen jahre- wenn nicht sogar jahrzehntelanger Expertise sie profitieren können.

Wir haben Ärztinnen und Ärzte zu ihren ganz persönlichen Motiven befragt, gemeinsam mit einer Kollegin oder mehreren Kollegen eine Ordination zu betreiben. Was sind ihre Alltagserfahrungen damit und warum haben sie sich gerade für ein bestimmtes Kooperationsmodell entschieden? Was gefällt ihnen daran und was würden sie gegebenenfalls ändern? Und zu guter Letzt: wie fällt das Feedback ihrer
PatientInnen aus?

Seit 2013 der Gruppenpraxen-Gesamtvertrag abgeschlossen wurde, hat sich Serie Formen ärztlicher Kooperation die Ordinationslandschaft und mit ihr die Anzahl an ärztlichen Kooperationsmöglichkeiten merklich geändert. Zusammen mit einem Partner/einer Partnerin gründet man auf Vertragsbasis eine Gesellschaft: eine GmbH oder eine offene Gesellschaft (OG). Im Falle des Falles, sollte es doch nicht  funktionieren, regelt der Gesellschaftsvertrag auch den Ausstieg einer der PartnerInnen.

Ein sehr erfolgreiches Modell ärztlicher Zusammenarbeit ist die Übergabepraxis. Ein Arzt oder eine Ärztin wird in absehbarer Zeit in Pension gehen und sucht zwei bis fünf Jahre davor einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin für seine oder ihre Ordination. Die Krankenkasse schreibt bei Kündigung die Stelle  sofort aus, um eine/n Nachfolger/in zu finden. Der Übergeber und der Übernehmer führen dann für eine bestimmte Zeit gemeinsam die Praxis.

Expertise und Vertrauen: Die Teilgruppenpraxis

Der Gynäkologe Dr. Walter Arnberger aus Neumarkt am Wallersee hat sich bereits vor mehreren Jahren um einen Kooperationspartner gekümmert. Entschieden hat er sich für das Modell der Teilgruppenpraxis, das auf einer Vergesellschaftung samt Gesellschaftsvertrag basiert. Als Arnberger Anfang 2017 seine Kollegen um mögliche Nachfolgekandidaten gefragt hat, machte ihn einer auf seinen heutigen jüngeren Praxis-Partner Dr. Robert Kepplinger aufmerksam. Nachdem Kepplinger 2018 Arnberger einmal vertreten hat, legten beide die Basis für eine harmonische Zusammenarbeit in ihrer Teilgruppenpraxis.

Facharzt für Frauenheilkunde Dr. Walter Arnberger: Harmonie ist eine wichtige Voraussetzung für die Zusammenarbeit in einer Gruppenpraxis:

„Generell kann man sagen, dass der  Erfolg einer Gruppenpraxis sehr davon abhängt, ob die, die sie betreiben, wirklich gut miteinander können oder nicht. Extrem wichtig dabei ist das gegenseitige Vertrauen  und dass man auf freundschaftlicher Basis miteinander arbeitet. Das ist bei uns gegeben, wir ergänzen und verstehen uns sehr gut und es ist ein Vergnügen, zusammenzuarbeiten.“

Ein Team mit Kolleginnen und Kollegen, die man selbst ausgesucht hat, macht das Arbeiten leichter. Dank dieses wohlüberlegten Schrittes ist auch die Zufriedenheit meist sehr hoch. Alle Punkte der Kooperation sind transparent offengelegt, der Gesellschaftsvertrag einer Gruppenpraxis regelt die Details fair und alle KooperationspartnerInnen stimmen ihm zu. So erzählt Gynäkologe Dr. Robert Kepplinger über seinen  Mentor und Partner Dr. Arnberger, mit dem er seit 2019 in der Neumarkter Teilgruppenpraxis zusammenarbeitet: „Wenn man wie ich ganz frisch in einer Gruppenpraxis anfängt mit einem älteren Kollegen, ist das eine sehr große Erleichterung. Man ist nicht alleine und kann immer jemanden fragen – eine super Erfahrung.“

Dr. Walter Arnberger erklärt, bei der Etablierung eines Nachfolgers kommt es vor allem auf das beiderseitige Vertrauen an:

„Auf hundertprozentige Transparenz für beide bzw. alle Partner und insbesondere die Offenlegung der finanziellen Situation des Betriebes vor dem Zusammenschluss. Es darf keine Geheimnisse geben! Das stärkt die Vertrauensbasis ganz wesentlich. Der neue Partner muss sehen: Ich habe kompletten Einblick in den bestehenden Betrieb bekommen und ziehe aus der Erfahrung des Partners meinen Nutzen. Er muss den wirklichen Benefit aus dem Ganzen spüren.
Das ist auch gut bei Praxisübergaben, wie in unserem Fall: Der Alte/der Vorgänger führt das Management noch eine Zeitlang fort, während sich der Junge/der Nachfolger einarbeitet. Der Nachfolger kann also noch den Vorgänger fragen, muss die Verwaltung dann aber nach und nach selbst erledigen. In meinem Fall scheide ich nach fünf Jahren aus und mein Partner hat bereits nach zweieinhalb Jahren die Managementfunktion übernommen.“

Erste Primärversorgungseinheit im Innergebirg

Zusammen mit einem Kollegen und einer Kollegin führt Allgemeinärztin Dr.in Barbara Vockner in Saalfelden die seit 2015 erste Gruppenpraxis im Pinzgau. Seit 2021 führt sie sie als Primärversorgungszentrum. „Die älteren Kolleginnen und Kollegen freuen sich, ihr Wissen und ihre Erfahrung an die jungen Kolleginnen und Kollegen weitergeben  zu können und sie sich entwickeln zu sehen“, erzählt Dr.in Vockner.

Die Vorteile der ärztlichen Zusammenarbeitsformen liegen somit auf beiden Seiten: bei ÄrztInnen und PatientInnen. Die ÄrztInnen profitieren von einer gelungenen Mischung aus Praxiserfahrung und Antworten auf spezifische Fragen in ihrer Ausbildung, die PatientInnen freuen sich über eine ideale medizinische Versorgung und rasche Terminvergabe.

Allgemeinärztin Dr.in Barbara Vockner über die Zufriedenheit von ÄrztInnen und PatientInnen:

„Als Ältere der GruppenpraxisbetreiberInnen finde ich hervorragend, wie sich meine KollegInnen entwickeln. Ich habe immer eine unglaubliche Freude, wenn ich sehe, welchen Spundus sie am Anfang vor der Allgemeinmedizin und vor den vielen Aufgaben haben. Wenn sie rückfragen können und eine gewisse Rückendeckung bekommen, werden sie so souverän im Arbeiten, das finde ich am hervorragendsten. Auch für die PatientInnen hat dieses Modell Vorteile: Wenn sie ein bestimmtes Problem haben, wissen sie, dass sie zu diesem oder jenem Kollegen gehen können. Sie haben also die Auswahl.“

Das Modell der Gruppenpraxis – noch dazu in einem Primärversorgungszentrum – ist für Dr.in Vockner eine sinnvolle Aufwertung der Medizin, da „die Leute eine Anlaufstelle für gesundheitliche Belange haben – und die darüber hinaus lange geöffnet ist. Der große Vorteil für mich als Ärztin ist, dass jeder Kollege und jede Kollegin Einsicht in die Kartei mit den Befunden und Medikamenten hat“.

Die Lehrpraxis

Der gewichtigste und wertvollste Vorteil einer Gruppenpraxis, noch vor den finanziellen Vorteilen, ist unbestritten die Wissensvermittlung an die Jungärzte und Jungärztinnen.

So erzählt auch Dr. Manfred Fiebiger, Dermatologe und Fachgruppenobmann in Salzburg Stadt, dass aus medizinischer Sicht ist die Ausbildung sehr wichtig sei:

„Seit 2012 betreibe ich bereits eine Lehrpraxis, es ist eine gute Sache, Leute auszubilden, die Dermatologie außerhalb des Krankenhauses lernen. Dieses Modell ist für Allgemeinmediziner verpflichtend und wird gefördert – wirklich gut, da man sich ansehen kann, wie der Praxisalltag abläuft. Bei Fachärzten wird es leider nicht gefördert, die muss ich selber anstellen und bezahlen. Prinzipiell bin ich mit dem Gesamtmodell zufrieden. Seit 2018 betreibe ich zusätzlich eine Gruppenpraxis, gemeinsam mit einer Dermatologin. Ebenso haben wir eine Ausbildungsstelle. Zurzeit ist die Stelle unbesetzt, denn seit der Ausbildungsreform müssen wir warten, bis Auszubildende mit ihrer Ausbildung beinahe fertig sind. Und seit letztem Jahr haben wir noch eine Fachärztin angestellt.“

Dr. Fiebiger deckt somit alle Varianten ab: von einer Gruppenpraxis mit einer angestellten Fachärztin bis zu einer Lehrpraxis, die momentan allerdings unbesetzt ist. Er freut sich über die modernen Kooperationsmodelle:

„Es ist gut, dass die Modelle Gruppenpraxis und Anstellung Arzt-bei-Arzt heute möglich sind. Früher war das sehr rigide. Die Lehrpraxis existiert ja schon wesentlich länger. Diese Situation hat sich sehr gebessert, vor allem weil viele Kassenstellen nicht mehr ordentlich besetzt werden können.“

Dermatologe und Fachgruppenobmann Dr. Manfred Fiebiger über Verbesserungspunkte in der Umsetzung mit der Krankenkasse:

„Ärgerlich sind die Synergieabschläge, die man der Krankenkasse zahlen muss, wenn man zu zweit ist. Was übersehen wird, ist, dass man außerhalb der Hauptöffnungszeit Personal anstellen muss. Dadurch haben wir erhöhte Personalkosten, weshalb die Synergieabschläge ungünstig sind. Wir bilden ja zusätzlich Kollegen aus, die man genauso wie jene der Allgemeinmedizin fördern sollte.“

Angesichts der organisatorischen und gesetzlichen Vorgaben findet Dr. Fiebiger Information und Beratung sehr wichtig:

„Eine Gruppenpraxis zu betreiben ist ein ziemlicher Aufwand, denn das Gesetz schreibt vor, eine Gesellschaft zu gründen. Aus einer Einzelpraxis macht man eine GmbH oder offene Gesellschaft (OG), was durchaus mit Kosten verbunden ist.“

„Gründe, warum Mediziner zunehmend die Möglichkeit der verschiedenen Kooperationsformen des Zusammenarbeitens in der niedergelassenen Praxis in Anspruch nehmen, sind vielfältig. Einerseits bietet das gemeinsame Arbeiten, mitunter auch nebeneinander, die Möglichkeit, Öffnungszeiten zu verlängern und trotzdem eine bessere Work-Life-Balance zu generieren. Zum anderen können deutlich Kosten gesenkt werden in Bezug auf wiederkehrende Fixkosten wie z. B. Miete und/oder Personal. Auch das Problem der Vertretung bei Urlaub oder Krankheit lässt sich deutlich vereinfachen, Synergieeffekte können geschaffen, das Leistungsangebot breiter aufgestellt und administrative Anforderungen koordiniert werden.“

Die erste Gruppenpraxis für Psychiatrie in Salzburg

Information und Beratung findet auch Dr.in Stefanie Weber, junge Fachgruppen-Obfrau sowie Fachärztin für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin, wichtig. Sie betreibt zusammen mit ihrer Kollegin Dr.in Barbara Vock seit April 2022 die erste Gruppenpraxis für Psychiatrie in Salzburg – beide Ärztinnen sind seit der gemeinsamen Zeit als Assistenzärztinnen an der Uniklinik befreundet.

Um ein ärztliches Zusammenarbeitsmodell für alle Beteiligten zu einem Erfolg werden zu lassen, seien intensive Aufklärung und Vorbereitung durch die Ärztekammer vonnöten, meint Fachärztin Dr.in Weber:

„Dr. Vock und ich haben gemeinsam das Seminar ‚Gruppenpraxis leicht gemacht‘ besucht. Am nützlichsten fanden wir dort die Tipps von Steuerberater Mag. Markus Schaller sowie die Vorträge von Mag.a Isabell Feil und Mag. Sergio Magnus [aus der Rechtsabteilung der Ärztekammer;Anm. d. Red.] zu den rechtlichen Grundlagen. Die praktischen Tipps zur Umsetzung und mögliche Stolpersteine bei der Gründung einer  Praxis fanden wir ebenfalls sehr hilfreich.“

Dr.in Stefanie Weber, Fachgruppen-Obfrau und Fachärztin für Psychiatrie:

„Wir sind sozusagen ein Pilotprojekt, da es in Salzburg noch keine psychiatrische Gruppenpraxis gab. Und nach einem halben Jahr gemeinsamen Arbeitens wissen wir, dass es die richtige Entscheidung gewesen ist.“ 

Fachärztinnen für Psychiatrie Dr.in Stefanie Weber und Dr.in Barbara Vock: auch Finanzielles belastet ihr kollegialfreundschaftliches Arbeitsverhältnis nicht, im Gegenteil:

„Einer der größten Vorteile einer Gruppenpraxis ist die Kosteneffizienz, ich teile Miete und die Ausgaben für die Ordinationsassistentin mit meiner Kollegin Dr. Vock. Alle Einnahmen werden nach einem Gewinnverhältnis aufgeteilt und alle Kosten vom Umsatz abgezogen. Die Fixkosten für den Einzelnen sinken. Ein großer Pluspunkt der Gruppenpraxis. Viele Kolleginnen und Kollegen hält ja das finanzielle Einzelkämpfertum davon ab, in einer Praxis zu arbeiten. Mit einer Gruppenpraxis wird das unternehmerische Risiko minimiert. Für Dr. Vock und mich war dies ein wichtiger Punkt und einer der Gründe, gemeinsam in die Praxis zu gehen.“

Gerade in Zeiten nicht nur steigender Energiepreise ein ganz wesentlicher Punkt, der darüber entscheidet, ob ein Arzt oder eine Ärztin den Weg in die Kassenordination einschlägt. Die Vorteile für Ärztinnen und Ärzte liegen auf der Hand. Ein weiterer Pluspunkt neben der Arbeit sei der regelmäßige Austausch im Team, von dem beide Ärztinnen profitierten, so Dr.in Weber.

Dr.in Stefanie Webers Tipp an interessierte KollegInnen:

„Man muss darauf achten, mit wem man die Gruppenpraxis gründet, denn man ‚verpartnert‘ sich. Wichtige geschäftliche und finanzielle Entscheidungen, wie z. B. die Aufnahme eines Kredites, müssen fortan gemeinsam getroffen und abgestimmt werden. Uns wurde von verschiedenen Anwälten geraten, alle Einzelheiten so detailliert wie möglich im Gesellschaftsvertrag (schriftlich) festzuhalten. So können Streitigkeiten im Ernstfall verhindert werden. In unserem Vertrag haben wir z. B. das Gewinnverhältnis, Urlaube und Fortbildungen, das Vorgehen im Krankheitsfall, so wie auch den Nachlass im Todesfall und ein mögliches Einstiegsoder Ausstiegsszenario geregelt.“

Dr.in Stefanie Weber über den Wunsch, das Zusammenarbeitsmodell noch weiter zu optimieren, indem auch die Krankenkassen den Ärztinnen und Ärzten Steine aus dem Weg räumen:

„Viele KollegInnen werden durch die hohen Vorgaben der ÖGK (z. B. durchgehende Ordinationszeiten) für Zusammenarbeitsmodelle wie Gruppenpraxen abgeschreckt. Die Frage ist, ob sich mehr MedizinerInnen für ärztliche Zusammenarbeitsformen interessieren würden – wenn die Kassen sich hier kulanter verhielten. Hilfreich für die Gründung einer Gruppenpraxis wäre eine Art Info-Checkliste über den Verwaltungsablauf, z. B. bis wann der obligatorische Notartermin stattzufinden hat. Damit könnte man Zeitprobleme, wie wir sie anfangs hatten, verhindern. Eine Liste mit dem Zeitablauf, bis wann die Dinge zur Gründung einer Gesellschaft erledigt sein müssen (etwa das Formular zum Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) sowie Zahlungsfristen und Ausnahmeregelungen), wäre ebenfalls hilfreich.“

Sind alle Formalitäten einer Gruppenpraxisgründung umfassend geklärt, steht dem Erfolgsmodell ärztliche Zusammenarbeit nichts mehr im Weg und sorgt sowohl auf Mediziner- wie auf Patientenseite für Zufriedenheit. 

Beratung und Seminare:

Ärzte und Ärztinnen, die an einer Zusammenarbeitsform interessiert sind, um gemeinsam eine Ordination zu gründen und zu betreiben, unterstützt die Ärztekammer mit fundierter Beratung und praxisnahen Seminaren.

„Die Seminare, vor allem die Wirtschaftsseminare, sind perfekt, um sich Wissen anzueignen und aufzubauen“, so Kammeramtsdirektor- Stellvertreter Mag. Stefan Rauchenzauner. Denn die ärztliche  Kooperationsform der Gruppenpraxis erfordert ein enormes wirtschaftliches, rechtliches und steuerliches Wissen. Sie will gut geplant sein, vor allem mit wem – fast wie eine Ehe. Schließlich ist sie auf Jahre hin angelegt und setzt eine Vergesellschaftung sowie Vertrauen und eine gewisse Abhängigkeit vom Partner voraus.

Tipp: Die Ärztekammer bietet gemeinsam mit dem Steuerberater Mag. Markus Schaller MBA und Rechtsanwalt Hon. Prof. Dr. Helmut Hegen, M.B.L. ein Beratungsgespräch im Vorfeld einer Gruppenpraxisgründung an.

Mehr Informationen:


Seminare zur Praxisgründung:

Mag. Cornelia Ruhland
+43 662 871327-120
ruhland@aeksbg.at

Beratung:

Renate Riß
+43 662 871327-125
riss@aeksbg.at

Auf einen Blick!


Vorteile für Ärztinnen und Ärzte:

  • überschaubare, geringere (Fix-)Kosten, Kosteneffizienz und Gewinnorientierung
  • gemeinsame PatientInnen-Kartei
  • flexiblere Arbeitszeiten, mehr „Work-Life-Balance“ bzw. „Work-Family-Balance“
  • bessere Auslastung bei gleichzeitiger fairer Gewinnverteilung
  • fachlicher Austausch und mehr Spaß durch Teamarbeit mit KollegInnen, die man sich bewusst ausgesucht hat
  • leichtere Nachfolge, wenn Jungärztinnen und Jungärzte zusammen mit Gleichgesinnten zusammenarbeiten können.

Vorteile für Patientinnen und Patienten:

  • ein besseres Angebot
  • eine flexiblere medizinische Versorgung
  • mehr Auswahl
  • schnelle Terminvergabe

    Zahlen und Fakten:

    In Salzburg gibt es derzeit 36 ÖGK-Gruppenpraxen mit 68 Gesellschaftern in zehn verschiedenen Fächern (das entspricht einem Anteil von rund 10 % lt. ÖGK-Stellenplan).

     

    Übersicht ärztliche Kooperationsformen

    „Die Kooperationsmöglichkeiten für Einzel- und Gruppenpraxen wurden in den letzten Jahren stark weiterentwickelt. Hervorzuheben sind jene Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit ermöglichen. Beispielhaft seien die weiteren Flexibilisierungsschritte im Bereich der (honorierten) Vertretungsregelungen, Schließzeitenregelung bei Gruppenpraxen, Anstellung Arzt bei Arzt, saisonales Jobsharing sowie stark verbesserte Jobsharing-Möglichkeiten im Falle von Kinderbetreuung genannt.“

    Aus dem med.ium

    Ausgabe 10+12+12/2022

    Diesen und weitere Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Salzburger Ärztezeitung med.ium