Eine zentrale Aufgabe der Ärztekammer besteht in der Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber und den Behörden. Der Bereich Internationales vertritt ärztliche Interessen gegenüber den EU-Organen. Es bringt sich aktiv in den europäischen Meinungsbildungs- und Gesetzgebungsprozess ein, z.B. durch Teilnahme an öffentlichen Konsultationen, Stellungnahmen zu Vorschlägen für europäische Rechtsakte, Kontakte mit dem EU-Parlament und der Europäischen Kommission, etc.
Der Bereich Internationales ist auch für Fragen der Umsetzung des EU-Rechts in Österreich zuständig.
Der Bereich Internationales fungiert als Sprachrohr der ÖÄK in jenen internationalen Organisationen, in denen diese Mitglied ist:
Unser Ziel besteht darin, die Aktivitäten dieser Organisationen im Sinne der ÖÄK zu beeinflussen. Dies geschieht durch die Mitwirkung an Arbeitsgruppen, die Verfassung von Stellungnahmen, den schriftlichen und persönlichen Kontakt sowie die aktive Teilnahme an Sitzungen.
Das Internationale Büro dient als Anlaufstelle für Fragen zur Migration von Ärzten aus und nach Österreich und führt das Verfahren der Anerkennung ärztlicher Ausbildungsnachweise in Österreich durch.
Rechtsgrundlage für dieses Anerkennungsverfahren sind die EU-Richtlinie 2005/36/EG, die die Migration von Ärztinnen und Ärzten innerhalb der Europäischen Union regelt, und das Ärztegesetz.
Barbara Ochs, MA, Tel: +43 1 51406-3064, E-Mail: b.ochs[at]aerztekammer.at
Mag. Helene Wöger, MA, Tel: +43 1 51406-3065, E-Mail: h.woeger[at]aerztekammer.at
Untenstehendes Informationsblatt gibt Auskunft über die Voraussetzungen für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in Österreich und die dafür notwendigen administrativen Schritte.
Informationen zur Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in Österreich (238.2KB)
Mag. Irene Podest, Tel: +43 1 51406-3932, E-Mail: i.podest[at]aerztekammer.at
Für Ärztinnen und Ärzte, die aus Österreich in andere Länder migrieren wollen, hält das Internationale Büro allgemeine Informationen über Arbeitsmöglichkeiten im Ausland bereit.
Mag. Irene Podest, Tel: +43 1 51406-3932, E-Mail: i.podest[at]aerztekammer.at
Die Ansprechpartnerinnen des Bereichs Internationales stehen Ihnen gerne per Email, telefonisch oder – nach vorheriger individueller Terminvereinbarung – persönlich für Beratungen zur Verfügung.
Die ÖÄK ist die zuständige Behörde für die Ausstellung von Bescheinigungen gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG, in denen die EU-Konformität der in Österreich absolvierten Ausbildung sowie die disziplinäre Unbescholtenheit migrationswilliger ÄrztInnen bestätigt wird.
Die Ausstellung dieser Bescheinigungen erfolgt durch den Bereich Internationales der Österreichischen Ärztekammer.
§ 1 der Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Einhebung einer Bearbeitungsgebühr bestimmt, dass für die Ausstellung von EU-Konformitätsbescheinigungen und für die Ausstellung von Bescheinigen über die disziplinäre Unbescholtenheit durch die ÖÄK Gebühren einzuheben sind.
Für Bescheinigungen über die EU-Konformität der ärztlichen Grundausbildung (Dr. med. univ.), der Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin bzw. zum Facharzt/zur Fachärztin gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG ist eine Bearbeitungsgebühr von € 42,10 pro Bescheinigung an die ÖÄK zu entrichten. EU-Konformitätsbescheinigungen sind laut EU-Recht unbegrenzt gültig. In den von der ÖÄK ausgestellten Bescheinigungen über die EU-Konformität der Ausbildung gemäß EU-Richtlinie 2005/36/EG wird auch der disziplinäre Status des betreffenden Arztes/der betreffenden Ärztin bescheinigt, sodass grundsätzlich keine zusätzliche Unbescholtenheitsbescheinigung erforderlich ist. Die disziplinäre Unbescholtenheit wird auch in den EU-Konformitätsbescheinigungen für Absolventen und Absolventinnen des Medizinstudiums, die noch nie in die Ärzteliste der Österreichischen Ärztekammer eingetragen, bestätigt. Die Bescheinigung der disziplinären Unbescholtenheit hat allerdings laut EU-Recht nur eine Gültigkeit von drei Monaten.
Für Bescheinigungen, in denen ausschließlich die disziplinäre Unbescholtenheit des betreffenden Arztes/der betreffenden Ärztin durch die Österreichische Ärztekammer bestätigt wird, ist eine Bearbeitungsgebühr von € 23,25 zu entrichten.
Seit 2005 sind auch die Wohlfahrtsfonds in die europäische Koordinierung der Pensions- und Krankenversicherungen eingebunden. Der Bereich Internationales unterstützt die Abwicklung dieser Koordinierung.
Ansprechpartner:
Dr. Felix Wallner
Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für Oberösterreich
Tel: +43 732 778371