News COVID-19

Begleitmaßnahmen Wohlfahrtsfonds

Die aktuelle Situation stellt unsere Berufsgruppe als Ärzte vor eine große Herausforderung. Es ist absehbar, dass vielerorts Personalengpässe unvermeidbar erscheinen. Daher gilt unser erster Appell an Sie, dass Sie – soweit es Ihre Möglichkeiten erlauben – mithelfen, diese Engpässe zu minimieren.

Sollten Sie dennoch in der nächsten Zeit mit merklichen Einbußen Ihrer Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit konfrontiert sein, so haben wir im Wohlfahrtsfonds die Möglichkeit geschaffen, vorübergehend von den Beiträgen befreit zu werden bzw. Unterstützungen zu erhalten:

  • Auszahlung Haustagegeld

    • Liegt eine Quarantäne vor, so ist diese Zeit der Quarantäne einer Krankheit gleichgestellt und es besteht Leistungsanspruch, sofern die relevanten Wohlfahrtsfondsbeiträge einbezahlt wurden. Ärztinnen und Ärzte, die ausschließlich in einem Dienstverhältnis arbeiten, erhalten Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber und sind – wie schon bisher – von der Beitragspflicht und somit vom Leistungsanspruch ausgenommen.
    • Hier finden Sie das Antragsformular Haustagegeld.