Auf den Seiten COVID-19 für Ärzte und auf der Seite FAQ-COVID-19 werden die Informationen ausschließlich für die Mitglieder der Ärztekammer für Salzburg zur Verfügung gestellt, weshalb diese Seiten sich im ärzteinternen Bereich befinden und ein Login benötigen. Die Beiträge werden der jeweils aktuellen Informationslage angepasst und können und sollen immer wieder konsultiert werden.
Sollten Sie darüber hinausgehende Anfragen haben, können Sie uns jederzeit über die E-Mailadresse corona@aeksbg.at kontaktieren.
COVID-19 für Ärzte
Hier finden Sie eine Übersicht über alle Rundschreiben und Dokumente als Download-Liste inkl. "Infekt-Konzept Herbst/Winter 2020/21" und "Infektordination", sowie die aktuelle Fassung des Salzburger Coronaplans und die Vorgehensweise bei Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion u.v.m.
FAQ COVID-19
Die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten zu unterschiedlichen Themen rund um das Coronavirus für Salzburger Ärzte und Ärztinnen.
⇒ Weitere Informationen finden Sie auch im Bericht "Sich als Salzburger Arzt/ Ärztin in der COVID-19 Pandemie zurechtfinden" im med.ium.
Details zur COVID-Impfung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
Wer kann geimpft werden?
Geimpft werden können ausschließlich folgende Personengruppen:
- niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit Ordination im Bundesland Salzburg und deren in den Ordinationen angestelltes Personal;
- Wohnsitzärztinnen und -ärzte;
- niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Ordination im Bundesland Salzburg und deren in den Ordinationen angestelltes Personal;
- Apothekerinnen und Apotheker und in Apotheken angestelltes Personal.
Wichtige Hinweise: - Bitte beachten Sie, dass auf Grund der derzeit zu geringen Impfstoffmengen die von Herrn BM Anschober vorgesehene Impfung von im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen nicht möglich ist - daher: Verwandte, Freunde und Bekannte sind von der Teilnahme ausnahmslos ausgeschlossen!
- Achtung - karenziertes Personal ist dzt. nicht anspruchsberechtigt!
Was ist zur Impfung mitzubringen?
Zur Impfung sind von jeder angemeldeten Person mitzubringen
- FFP2-Schutzmaske
- e-Card (sofern vorhanden)
- Ärzteausweis
- bei Angestellten von Ärzten/Zahnärzten/Apotheken: eine Bestätigung des Dienstgebers, dass die zu impfende Person in dem jeweiligen Betrieb angestellt ist
- ausgefüllter und unterfertigter Impfbogen
Anmerkung: - Die Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker werden gebeten, im Bedarfsfall für die Aufklärung des Personals über die Impfung und die Risiken zu sorgen, sodass alle zu Impfenden in der Impfordination das ausgefüllte und unterfertigte Formular vorlegen können.
- Die Impfordinationen werden ersucht, diesen Umstand vor Durchführung der Impfung abzufragen.
Wie läuft die Impfung ab?
Der Impfarzt verabreicht und dokumentiert die Impfung (auch bezüglich Dokumentation sind wir intensiv bemüht verlässliche Informationen für die Impfordinationen zu erstellen);
die geimpften Personen werden ersucht, nach der Impfung ca. 20 Minuten in der Ordination/ im Wartebereich zur Nachbeobachtung zu verbleiben. Die Zweitimpfung wird sodann im Abstand von (mindestens) 3 Wochen stattfinden.
Weitere Informationen/Rundschreiben
Updates
25.01.2021
Das Plakat "In die Ordination nur mit FFP2-Maske" finden Sie als Download unter FAQ COVID-19/Ordination sowie unter COVID-19 für Ärzte - Downloads für Ordinationen.
Information zur FFP2-Maskenpflicht und neueste Version der Empfehlungen für den Ordinationsbetrieb im Rahmen der COVID-19-Pandemie der Bundeskurie NG finden Sieunter FAQ COVID-19/Ordination.
22.01.2021
Informationen zu den aktuellen Maßnahmen ab 25. Jänner 2021 finden Sie unter FAQ-COVID-19 Allgemein.
21.01.2021
Die Infobroschüre des Gesundheitsministeriums "Faktencheck: Coronavirus - Impfen schützt!"finden Sie auch unterCOVID-19 für Ärzte sowie "FAQ Corona-Impfung"
Das Rundschreiben "COVID-Impfungen" mit dem Informationsblatt zur COVID-19 Impflogistik des Landes Salzburg für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte finden Sie unterCOVID-19 für Ärzte sowie "FAQ Corona-Impfung".
19.01.2021
Informationen zu "positiver Antigentest bei Asymptomatischen" sowie das Rundmail "Behördenmeldung positiver SARS-CoV-2-AG-Tests" finden Sie unter FAQ COVID-19/Ordination sowie COVID-19 für Ärzte.
15.01.2021
Nähere Informationen zur Impfung des Gesundheitspersonals im Bundesland Salzburg finden Sie unterCOVID-19 für Ärzte sowie "FAQ Corona-Impfung"
14.01.2021
MERKMALE und BEIPACKTEXT - COVID-19 VACCINE MODERNA finden Sie als Download auf COVID-19 für Ärzte sowie "FAQ Corona-Impfung".
12.01.2021
Das Rundschreiben "ÄNDERUNG der Organisation der priorisierten COVID-Impfung für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte" finden Sie auf der Seite COVID-19 für Ärzte.
Informationen sowie die neu eingerichtete Homepage von Pfizer finden Sie unter "FAQ Corona-Impfung" - "Wie funktioniert der Transport bzw. das Handling des Impfstoffes?"
Aufklärungs- und Dokumentationsbogen, Patientenkärtchen von Pfizer/BioNtech sowie weitere Formulare finden Sie als Download unter FAQ-COVID-19 sowie COVID-19 für Ärzte
08.01.2021
Informationen und die Handlungsanleitung für den e-Impfpass sowie ein Informationsvideo zu Bestellungen vom COVID-Impfstoff finden Sie auf der Seite"FAQ Corona-Impfung".
23.12.2020
Detaillierte Informationen zu "Handling und Transport von mRNA-Impfstoffen" sowie "Kommunikationslinks Impfstoff und Impfungen" finden Sie unter FAQ Corona-Impfung.
22.12.2020
Die Rundschreiben "Liste von Testordinationen SARS-CoV2-AG für asymptomatische Testwillige", "Ärztliche Anordnung an das diplomierte Pflegepersonal in AHSH zur Durchführung der Antigen-Screeningtests", "Laborspätabholung Bischofshofen" finden Sie unter COVID-19 für Ärzte.
21.12.2020
Die Rundschreiben der ÖÄK "Kundmachung der Änderung der Verordnung über empfohlene Impfungen" und "Kundmachung zur Änderung des Epidemiegesetzes 1950, des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten und des Sanitätergesetzes" finden Sie unter COVID-19 für Ärzte sowie FAQ-COVID-19.
20.12.2020
Das Gesundheitsministerium startet am Montag, 21.12.2020, gemeinsam mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) eine Info-Hotline zur Impfung gegen das Coronavirus. Unter der Telefonnummer 0800-555-621 kann man Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe stellen. Die Hotline ist sieben Tage die Woche, rund um die Uhr erreichbar.
Update 16.12.2020
Das Webinar "Priorisierte COVID-19 Impfung" sowie weitere Webinare finden Sie zum Nachhören im ärzteinternen Bereich unterwww.aeksbg.at/aus-fortbildung/webinare.
Das RS der ÖÄK "Kundmachung Änderung der COVID-19-Einreiseverordnung" inkl. aktuelle Quarantäneverordnung-Formular finden Sie unter COVID-19 für Ärzte sowie FAQ-COVID 19/Grenzverkehr. Ein Update zu Informationen zur Corona-Impfung finden Sie unter FAQ Corona-Impfung.
Update 14.12.2020
Auf unserer ärztinternen Seite FAQ-COVID-19 finden Sie nun auch aktuelle Informationen zu FAQ Corona-Impfung. Hier finden Sie auch Informationen zur COVID-19-Impfung vom Land Salzburg.
Update 09.12.2020
Das Rundschreiben "Manual für COVID-19 Verdachtsfälle an Schulen" sowie das Schreiben der ÖÄK "2. COVID Schutzmaßnahmenverordnung" finden Sie unter COVID-19 für Ärzte sowie unter FAQ-COVID-19/ Allgemein.
Übersicht "Geplante Lockerungsschritte ab 7. Dezember 2020"
Update 04.12.2020
Informationen zu bevölkerungsweiten Testungen auf COVID-19 finden Sie unter COVID-19 für Ärzte bzw. https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Bevoelkerungsweite-Testungen.html
Update 02.12.2020
Informationen zu "Umsatzsteuerliche Behandlung von COVID-19 Testungen & Fristverlängerung für Verdienstentgangsentschädigung bei Absonderung" finden Sie im Rundschreiben unter COVID-19 für Ärzte bzw. FAQ COVID-19/Ordination.
Update 01.12.2020
Die Rundschreiben "COVID-19-Massentestungen", "Freistellung schwangerer Arbeitnehmerinnen", "Beginn der Infektordination der Stadt Salzburg" finden Sie unter finden COVID-19 für Ärzte.
Update 30.11.2020
Die Schreiben der ÖGK "Information Sauerstoffversorgung während der Pandemie", der ÖÄK "Entschädigung für den Verdienstentgang im Falle einer Absonderung", des Sozialministeriums "Aktualisierte Information über die Berufsrechte der Gesundheitsberufe im Zusammenhang mit COVID-19-Testungen" finden Sie unter COVID-19 für Ärzte bzw. FAQ COVID-19/Ordination.
Update 27.11.2020
Das Rundschreiben "Qualität von FFP2 Masken | Empfehlungen für Ordinationen | MUKIPA Terminüberschreitungen" finden Sie unter COVID-19 für Ärzte bzw. FAQ COVID-19/Ordination.
Update 20.11.2020
Das Rundschreiben "Anforderung CoV-Visitenteam und Erreichbarkeit des Zuweisers" sowie das ÖÄK-RS "Honorarempfehlungen für externe Arbeitsmediziner" finden Sie unter FAQ COVID-19/Ordination sowie COVID-19 für Ärzte.
Weitere Informationen zum Rundschreiben "SARS-CoV-2 Antigentest in Apotheken" findne Sie unter COVID-19 für Ärzte.
Update 19.11.2020
Informationen zur Verrechenbarkeit von Antigentests finden Sie unter FAQ COVID-19/Ordination(SARS-CoV-2-AG-Test)
Das Rundschreiben der ÖÄK "Empfehlungen für die Ordinationen in der COVID-19 Pandemie_Version 4.0" finden Sie unter COVID-19 für Ärzte.
Update 17.11.2020
Das Rundschreiben der ÖÄK "Kundmachung COVID-19-Notmaßnahmenverordnung" finden Sie unter COVID-19 für Ärzte sowie unter FAQ-COVID-19/ Allgemein.
Update 16.11.2020
Die Runschreiben "Aktuelles zu COVID-19 und Influenza-Impfung" finden Sie auf den Seiten FAQ-COVID-19/ Vorgehensweise Verdachtsfall sowie COVID-19 für Ärzte.
Update 13.11.2020
Das Rundschreiben "ERGÄNZUNG: behördliche Anzeige zur Weiterbeschäftigung von Gesundheits- und Schlüsselpersonal", die "Empfehlung zum Umgang mit SARS-CoV-2 Kategorie I Kontaktpersonen –bei versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal (Stand: 12.11.2020)" sowie alle Musterschreiben als Download finden Sie auf den Seiten FAQ-COVID-19/ Vorgehensweise Verdachtsfall sowie COVID-19 für Ärzte.
Update 12.11.2020
Eine Tabelle für Krankmeldungen für Kontaktpersonen finden Sie als Download auf den Seiten COVID-19 für Ärzte sowie In der Ordination/Impfungen
Update 06.11.2020
Alle Rundmails zur Verteilung von FFP2 Schutzmasken finden Sie im ärztinternen Bereich auf der Seite COVID-19 für Ärzte unter "Alle Rundmails zur Verteilung von Schutzausrüstung ..."
Update am 05.11.2020
- Unterstützung in der Infektordination der Stadt Salzburg
- Aktuelle Information für Kontaktpersonen
- Behördliche Anzeige zur Weiterbeschäftigung von Gesundheits- und Schlüsselpersonal
finden Sie als Download auf den Seiten FAQ-COVID-19/ Vorgehensweise Verdachtsfall, FAQ COVID-19/Ordination sowie COVID-19 für Ärzte. - Empfehlung für Influenza-Impfung - alle Informtionen zum Thema Impfen finden Sie in den Rundschreiben auf den Seiten COVID-19 für Ärzte sowie In der Ordination/Impfungen - Medikamente.
Update am 04.11.2020
Ergänzung - Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung (Stand: 4.11.2020)
Quarantäneregelungen für Haushaltsmitglieder als Kategorie I-Kontaktpersonen
- Für Haushaltsmitglieder, die als Kategorie I-Kontakt klassifiziert werden und bei denen während der Isolationsdauer des im gleichen Haushalt isolierten COVID-19-Falls keine Infektions-Schutzmaßnahmen (siehe Dokument „Information für Kontaktpersonen“) eingehalten werden können, gilt eine Quarantänedauer von 14 Tagen ab Symptombeginn des COVID-19-Falls bzw. Tag der Probenahme bei asymptomatischen SARS-CoV-2-Fällen (=Tag 0), unabhängig vom Auftreten weiterer Fälle im gleichen Haushalt (siehe Beispiel Tabelle 1).
- Können hingegen während der Isolation des COVID-19-Falls im gleichen Haushalt die entsprechenden Infektions-Schutzmaßnahmen durch die übrigen Haushaltsmitglieder eingehalten werden, gelten für diese 10 Tage als Quarantänedauer, ab dem letzten potentiell ansteckenden Kontakt.
Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie IV (=von der „Stopp-Corona-App“ als Kontaktperson eines Falles identifiziert)
Kontaktpersonen die über die „Stopp-Corona-App“ eine rote Warnmeldung erhalten haben, sollte der Zugang zu einer behördlichen Testung (ab Tag 5 nach Kontakt besteht die größte Wahrscheinlichkeit für ein positives Testergebnis) ermöglicht werden. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses ist die Person abzusondern.
Prioritäten in der Kontaktpersonennachverfolgung
Bei fehlenden oder temporär begrenzten Ressourcen kann die folgende Bewertungshierarchie als Leitfaden für die Priorisierung in der Kontaktpersonennachverfolgung verwendet werden. Die Hierarchie basiert auf der Annahme, dass Risikokontakte, die in Priorität 1 aufgeführt sind, infiziert werden und in der Folge möglicherweise entweder viele weitere Personen, Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder Mitarbeiter kritischer Infrastrukturen anstecken können. Wenn Risikokontakte in Priorität 2 infiziert werden, besteht bei diesen möglicherweise ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
Priorität 1
- Hospitalisierte Patienten -Gesundheits- und Pflegepersonal -Personal von Einsatzorganisationen und anderer kritischer Infrastrukturen
- Personen die in Umgebung vieler Menschen arbeiten, leben oder regelmäßig entsprechende Institutionen besuchen
- Personen die regelmäßig an größeren Veranstaltungen teilnehmen
- Personen die im Haushalt mit Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben oder diese pflegen
Priorität 2
- Personen >65 Jahre -Personen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf
- Schwangere
Priorität 3
- Symptomatische Kontaktpersonen die nicht in obige Kategorien fallen
Priorität 4
- Asymptomatische Kontaktpersonen die nicht in obige Kategorien fallen
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten FAQ-COVID-19/ Vorgehensweise Verdachtsfall sowie COVID-19 für Ärzte.
Update am 02.11.2020
Gesundheitsdienstleistungen
§ 11 SchuMaV normiert für die sogenannten Orte, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden (ua Ordinationen, Gruppenpraxis), dass der 1-Meter-Abstand einzuhalten ist sowie die Verpflichtung des Tragens einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanische Schutzvorrichtung. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei „Kundenkontakt“ eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet. Darüber hinaus hat laut Verordnung der „Dienstleistungserbringer unter Bedachtnahme auf die konkreten Verhältnisse durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist“.
Das Rundschreiben und weitere Informationen zur COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung - COVID-19-SchuMaV erhalten Sie auf der FAQ COVID-19 Seite /Allgemein sowie unter COVID-19 für Ärzte.
Update am 02.11.2020
- COVID-19-Tests
- telefonische AU-Meldung
- Notwendigkeit der Angabe der Telefonnummer von Patienten bei Laborzuweisungen und Meldungen an die Behörde
Informationen finden Sie im ärzteinternen Bereich unter FAQ COVID-19/Ordination sowie COVID-19 für Ärzte.
Updates am 30.10.2020
- Fehlende Telefonnummern bei Laboranforderungen bzw. Erstmeldungen - DRINGENDES Ersuchen der Landessanitätsdirektorin
- Neue Kontaktdaten COVID-Anforderungen Rotes Kreuz
- Diverse Influenza Impfaktionen (Rundschreiben unter COVID-19 für Ärzte)
Bitte informieren Sie sich darüber im ärzteinternen Bereich FAQ COVID-19/Ordination bzw. COVID-19 für Ärzte.
Update am 29.10.2020
Kostenerstattungsanspruch für Antigen-Schnelltests bei WahlärztInnen - genaue Informationen finden Sie im im ärzteinternen Bereich auf den Seiten FAQ-COVID-19/ Vorgehensweise Verdachtsfall sowie FAQ-COVID-19 Seite/Ordination.
Update am 28.10.2020
Informtionen zur Kundmachung der 3. und 4. Novelle der COVID-19-Maßnahmenverordnung sowie zur Einreise nach Bayern finden Sie auf unserer Seite COVID-19 für Ärzte sowie unter FAQ-COVID-19/Grenzverkehr und FAQ-COVID-19 Allgemein.
Update am 23. Oktober 2020
Das Rundschreiben der Ärztekammer für Salzburg zum Thema "SARS-CoV-2-Antigen-Tests" finden Sie im ärzteinternen Bereich auf den Seiten FAQ-COVID-19/ Vorgehensweise Verdachtsfall sowie COVID-19 für Ärzte - "Behördliche Definitionen, Vorgaben & Informationen".
Update am 19. Oktober
Die Rundschreiben "Aufruf zur Teilnahme Visiten-Teams CoVid-19 Herbst/Winter", "Kundmachung COVID-19-Einreiseverordnung" sowie "Kundmachung Änderung der COVID-19-Maßnahmenverordnung" finden Sie unter COVID-19 für Ärzte sowie FAQ COVID-19.
Update am 15. Oktober 2020
COVID-19 - geplante Vorgangsweise in Salzburg - Antigen-Tests
Das Rundschreiben der Ärztekammer für Salzburg zum Thema "Antigen-Tests - Vorgehensweise in Salzburg" sowie die vom Gesundheitsministerium veröffentlichte "Österreichische Teststrategie SARS-CoV-2" (Version vom 13.10.2020) finden Sie im ärzteinternen Bereich unter COVID-19 für Ärzte. Hier stehen Ihnen auch die vereinfachten Erstanzeigen mit und ohne Labor als Download zur Verfügung.
Update am 13. Oktober 2020
Zwingende Meldepflicht nach dem Epidemigesetz bei Vorliegen eines Corona Verdachtsfalles bzw. eines positiven Coronatestes. Das Rundschreiben der Ärztekammer für Salzburg dazu finden Sie unter COVID-19 für Ärzte.
Meldepflicht: Vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wurde eine amtliche Meldepflicht für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle durch 2019-nCoV erlassen.
§ 1. (1) Der Anzeigepflicht unterliegen: Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle an …. MERS-CoV (Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus/„neues Corona-Virus“), usw. ⇒ siehe "Das Rechtsinformationssystem des Bundes".
Die Formulare für die Erstanzeigen finden Sie hier als Download.
Update am 9. Oktober 2020
COVID-19 Infektordination Herbst/Winter 2020-2021 - ausführliche Informationen erhalten Sie im Rundschreiben unter COVID-19 für Ärzte.
Update am 8. Oktober 2020
Kurzarbeit Phase 3
Informationen und Antragsformular zu Kurzarbeit Phase 3 finden Sie auf unserer FAQ-COVID-19 Seite/Ordination sowie COVID-19 für Ärzte - "Behördliche Definitionen, Vorgaben & Informationen".
Update am 25. September 2020
Pneumokokken-Impfaktion 2020/21
Aktionszeitraum: 1.9.2020 – 31.3.2021
Die Impfung wird allen Erwachsenen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr empfohlen, da das Risiko für schwere Pneumokokkenerkrankungen ab diesem Alter deutlich ansteigt. Zusätzlich erhöht sich das Risiko auch bei Personen, die keine sonstigen Risiken haben, wenn sie Raucher sind oder Alkoholabusus betreiben.
Alle aktuellen Informationen zur Influenza-Impfung finden Sie als Rundschreiben ebenfalls auf unserer COVID-19 für Ärzte unter "Alle Rundmails zu COVID-19 finden Sie in chronologischer Reihengfolge hier", zudem unter "Impfungen/Medikamente" auf der Seite Niedergelassene Ärzte - In der Ordination.
Kontaktpersonennachverfolgung
Das Rundschreiben zur Kontaktpersonennachverfolgung finden Sie als Download auf unserer Seite COVID-19 für Ärzte unter "Alle Rundmails zu COVID-19 finden Sie in chronologischer Reihengfolge hier" und unter "Behördliche Definitionen, Vorgaben & Informationen", zudem auf der FAQ COVID-19 Seite unter "FAQ Vorgehensweise Verdachtsfall".
Informationen Land Salzburg/Bundesministerium
Infos der Landessanitätsdirektion: Aktualisierung der „Corona-Website“ des Landes Salzburg. Die medizinischen Inhalte wurden auf der Seite „Medizinischer Bereich“ zusammengeführt. Auf dieser Seite sind unter der Rubrik Downloads zusätzliche Dokumente abrufbar. Diese Seite wird laufend erweitert bzw. aktualisiert. Daher wird empfohlen, bei Bedarf die jeweils aktuelle Fassung abzurufen.
Das Gesundheitsministerium veröffentlicht wichtige Fachinformationen und Handlungsempfehlungen auf einer neuen Website: www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Fachinformationen.html
Für weitergehende fachliche Recherchen steht unter anderem die Adresse www.ecdc.europa.eu bzw. die des Robert-Koch-Instituts zur Verfügung.