Merkblatt Lehrpraxis

Lehrpraxis

Hier finden Sie das gesamte Merkblatt betreffend Lehrpraxis und Lehrgruppenpraxis zum Download.

Auszugsweise nachstehend die Anlage, falls Sie nur einzelne Dokumente benötigen

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Andrea Grubinger gerne zur Verfügung.
 

Förderung Lehrpraxen 2013

Max. Anzahl der zu vergebenden Förderungsmonate im Bundesland Salzburg: 33 Monate. Gefördert wird nur mehr die Ausbildung zum AfAM. Gefördert werden nur Vollzeit-Lehrpraxen. Obenstehend finden Sie das Lehrpraxismerkblatt mit der neuen Sonderrichtlinie, sowie die Formulare zum Download. Gerne übersenden wir Ihnen auch das Merkblatt per Post.

Anträge auf Lehrpraxisförderungen richten Sie bitte an unsere Mitarbeiterin Frau Andrea Grubinger unter grubinger@aeksbg.at bzw. Tel.: 0662-871327-127.

 

Aufteilung des Jahresbudget 2013 für die Lehrpraxisförderung

Anrechnung von Ausbildungszeiten in Lehrpraxen/Lehrgruppenpraxen

Anrechnung von Ausbildungszeiten in Lehrpraxen/Lehrgruppenpraxen

Die Österreichische Ärztekammer hat nunmehr eine neue Handhabung für die Anrechnung von Ausbildungszeiten in Lehrpraxen/Lehrgruppenpraxen ab 1.1.2011 wie folgt festgelegt:

Bei einem Arbeitsverhältnis von 30 Stunden pro Woche erfolgt eine Anrechnung zur Gänze, bei einem Arbeitsverhältnis von 20 Stunden pro Woche zu 2/3, von 25 Stunden pro Woche zu 5/6 und bei einem Arbeitsverhältnis von 15 Stunden pro Woche zur Hälfte.

Da das Ärztegesetz für Teilzeitausbildungen lediglich eine Herabsetzung der Arbeitszeit auf das halbe Ausmaß erlaubt, kommt ein Arbeitsverhältnis mit unter 15 Wochenstunden nicht in Betracht. Diesfalls kann weder eine Anrechnung als Ausbildungszeit, noch eine Eintragung als Turnusarzt in die Ärzteliste erfolgen.

W I C H T I G:
Bei einer geförderten Lehrpraxis verlangt das Bundesministerium für Gesundheit jedenfalls eine Beschäftigung von 35 Wochenstunden. Das bedeutet, dass bei einer Lehrpraxisförderung jedenfalls 35 Wochenstunden nachgewiesen werden müssen und daher das Arbeitsverhältnis 35 Wochenstunden aufweisen muss!

Der Nachweis über das Beschäftigungsausmaß (Arbeitszeit) sollte einerseits im Rasterzeugnis erfolgen, andererseits durch Übermittlung der Sozialversicherungsanmeldung bei Bekanntgabe des LP-Arbeitsverhältnisses in der Kammer.

Für Rückfragen im Zusammenhang mit der Anrechenbarkeit von Lehrpraxisausbildungszeiten steht Ihnen gerne unser Mitarbeiter KAD-Stv. Dr. Johannes Barth unter mailto:barth@aeksbg.at zur Verfügung.

Servicebox für Patienten

Servicebox für Ärzte

Fortbildungskalender
Fortbildungskonto
(keine Berechtigung)
Abwesenheitsmeldungen
(keine Berechtigung)
Diensteinteilung
(keine Berechtigung)