Salzburger Krankenanstaltenplan
Salzburger Krankenanstaltenplan
Auf der Grundlage des Salzburger Krankenanstaltengesetzes wird vom Land Salzburg im Rahmen eines regionalen Strukturplanes Gesundheit durch Verordnung der Landesregierung ein Salzburger Krankenanstaltenplan erlassen. Vor Erlassung der Verordnung durch die Landesregierung ist der Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES) zu hören. Der Krankenanstaltenplan muss im Rahmen des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit (ÖSG) Vorgaben insbesondere für Fondskrankenanstalten enthalten. Bei der Umsetzung des Salzburger Krankenanstaltenplanes ist eine verbindliche österreichweite Krankenanstalten- und Großgeräteplanung mit integrierter Leistungsangebotsplanung zu gewährleisten, die verschiedene Grundsätze sicherzustellen hat.
Der Salzburger Krankenanstaltenplan wird daher laufend an neue Planungsgrundlagen angepasst, insbesondere wenn es neue Vorgaben seitens des Österreichischen Strukturplanes Gesundheit oder Änderungen bei Strukturqualitätskriterien gibt.
Die geltende Fassung des Salzburger Krankenanstaltenplanes (idF LGBl. Nr. 49/2011) vom 1.6.2011 zum Download.
Für Fragen zum aktuellen Salzburger Krankenanstaltenplan steht Ihnen das Beratungsservice der Kurie Angestellte Ärzte gerne zur Verfügung.
Servicebox für Ärzte
| | Fortbildungskalender |
| | Fortbildungskonto (keine Berechtigung) |
| | Abwesenheitsmeldungen (keine Berechtigung) |
| | Diensteinteilung (keine Berechtigung) |
