Ihre Ärztekammer

Zur Interessensvertretung der Ärztinnen und Ärzte ist in jedem Bundesland eine Ärztekammer eingerichtet. Die Ärztekammern haben analog den anderen gesetzlichen Berufsvertretungen den Status von Körperschaften öffentlichen Rechts. Neben den 9 Landesärztekammern besteht als gemeinsame Dachorganisation die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK).

Die Ärztekammern haben den Auftrag, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Ärztinnen und Ärzte (inkl. Gruppenpraxen) zu vertreten sowie für die Wahrung des Berufsansehens und der Berufspflichten der Ärztinnen und Ärzte zu sorgen.

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