NEWS
AUVA-Beitrag ist funktionaler Entgeltbestandteil
In einer von der Ärztekammer für Salzburg angeregten arbeits- und sozialrechtlichen Vorausbeurteilung wird eine Verringerung des Arbeitgeberbeitrags in der gesetzlichen Unfallversicherung funktional und ökonomisch als Kürzung des Entgelts der Dienstnehmer bewertet. Mit der Kürzung dieser - den Arbeitgebern auferlegten Lohnnebenkosten - geht eine Schmälerung der funktionalen Lohnsumme einher.
(16.4.2018 – Salzburg) – „Mit Verwunderung verfolgt die Salzburger Ärztekammer die derzeit laufende Diskussion um die AUVA, zumal wir hier eine geradezu beispielhafte Versorgung in Österreich haben, auf die andere Länder neidvoll blicken", so Salzburgs Ärztekammer-Präsident Dr. Karl Forstner.
Im Besonderen sei die in Aussicht genommene Reduktion des Beitragsaufkommens um € 500 Mio. jährlich unverständlich, da damit wohl Beiträge gesenkt würden, aber keinesfalls die Leistungsnachfrage reduzierend beeinflusst werde. Demnach müssten andere "Zahler" im Gesundheitswesen einspringen. „Die vorstellbaren Varianten, sowohl über die Steuerfinanzierung als auch über Beiträge der allgemeinen Krankenversicherung bedeuten zweifelsfrei eine Belastung der ArbeitnehmerInnen", so Forstner.
In einer von der Ärztekammer für Salzburg angeregten Vorausbeurteilung durch den als Arbeits- und Sozialrechtsexperten anerkannten Univ.-Prof. Dr. Klaus Firlei werden die Unfallversicherungsbeiträge durch die Arbeitgeber als funktionale Lohnbestandteile bewertet. Mit der Kürzung dieser - den Arbeitgebern auferlegten Lohnnebenkosten - gehe eine Schmälerung der funktionalen Lohnsumme einher.
Ein Eingriff in diese bestehende Systematik könne aus Sicht des namhaften Juristen ausschließlich mit den bundesverfassungsrechtlich anerkannten Organisationen der Arbeitnehmer verhandelt werden. Andernfalls sehe Herr Prof. Firlei einen unzulässigen Eingriff in die gem. Art. 11 EMRK garantierte Koalitionsfreiheit.
„Die Salzburger Ärztekammer erwartet sich vor einer weiteren Verunsicherung der Bevölkerung und der MitarbeiterInnen der AUVA eine seriöse rechtliche Aufarbeitung dieser aufgeworfenen Thematik", so Forstner abschließend.
Don´t smoke - Volksbegehren
Aktuellste Informationen: HOHE MASERNAKTIVITÄT
Masern - Anzeigepflicht
Kontaktdaten in direkt personenbezogener Form zu melden!
Im Zusammenhang mit Masernerkrankungsfällen gibt es einen Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom 9.2.2017, aus welchem eindeutig hervorgeht, dass entsprechende Kontaktdaten in direkt personenbezogener Form der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde mitzuteilen sind. Der Erlass zielt speziell auf Schulen ab, wobei diese Bestimmung analog in anderen Einrichtungen angewendet werden kann.
Bitte klicken Sie hier, oder auf das Bild um weitere Informationen zu erhalten!