Haftpflichtversicherung
Verpflichtende Haftpflichtversicherung gem. § 52d Ärztegesetz
Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle im August 2010 wurde die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für in Österreich freiberuflich tätige Ärzte (niedergelassene Ärzte, wie auch Wohnsitzärzten und Angestellte Ärzte die einer freiberuflichen Nebentätigkeit nachgehen) sowie Gruppenpraxen eingeführt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben.
und der Rahmenvereinbarung der Österreichischen Ärztekammer mit dem Verband der Versicherungsnehmer
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