Kundmachungen der ÖÄK
Kundmachungen der Österreichischen Ärztekammer
Gemäß den §§ 117b. Abs. 2 und 117c. Abs. 2 Ärztegesetz obliegt der Österreichischen Ärztekammer die Erlassung von Verordnungen im eigenen und im übertragenen Wirkungsbereich.
Diese Verordnungen sind gemäß den §§ 195d. Abs. 2 und 195g. Abs. 3 Ärztegesetz im Internet auf der Homepage der ÖÄK allgemein zugänglich und dauerhaft zu verlautbaren.
Kundmachungen
Prüfungsordnung der ÖÄK
Prüfungsordnung der ÖÄK
Prüfungsordnung der Österreichischen Ärztekammer für die Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin und die Facharztprüfung – PO 2011 (pdf-Dokument)
1. Novelle zur Prüfungsordnung 2011 (pdf-Dokument)
Archiv
(Die im Archiv befindlichen Kundmachungen gelangen nicht mehr zur Anwendung.)
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