Krankenanstaltengesetz

Krankenanstaltengesetz

Die wesentlichen rechtlichen Bestimmungen betreffend das Salzburger Krankenanstaltengesetz findet man im „Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000".

Die Ausführungsbestimmungen des Salzburger KAG beruhen auf dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) des Bundes. Die Wesentliche Bestimmungen zum Anstaltsbetrieb findet man in den Regelungen über die Anstaltsordnung und den ärztlichen Dienst sowie die Erste Hilfe und Behandlung der Patienten (§ 20, 24 und 27).

Für Fragen zum Salzburger Krankenanstaltenrecht steht Ihnen das Beratungsservice der Kurie Angestellte Ärzte gerne zur Verfügung.

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